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Österreich, 10. April 1938 : Anschluss an das Deutsche Reich, Reichstagsliste

Gebiet Österreich
┗━ Stellung unabhängiger Staat wird Staatsteil (Deutsches Reich)
Datum
Vorlage Anschluss an das Deutsche Reich, Reichstagsliste
┗━ Fragemuster Entscheidungsfrage
┗━ Gesetzliche Grundlage Plebiszit → durch Regierung → ad hoc → Stufe: Selbstbestimmung
Ergebnis angenommen
┗━ Mehrheiten gültige Stimmen
Stimmberechtigte 4'484'617
Stimmbeteiligung 4'471'618 99,71%
Stimmen ausser Betracht 5'777
Gültige (= massgebende) Stimmen 4'465'841auf die gültigen Stimmen bezogen
┗━ Ja-Stimmen 4'453'912 99,73%
┗━ Nein-Stimmen 11'929 0,27%
Medien Stimmzettel
Bemerkungen Nach der "Selbstausschaltung des Parlaments" vom erlässt die Bundesregierung unter Berufung auf ein Ermächtigungsgesetz von 1917 am das "Bundesverfassungsgesetz über ausserordentliche Massnahmen im Bereich der Verfassung", das am in Kraft tritt. Es sieht in Art. III Abs. 2 u. a. vor, dass die Bundesregierung die Verfassung ohne das Parlament ändern kann.

Am fordert Hitler ultimativ den Anschluss Österreichs an das Deutsche Reich. Am kündigt Bundeskanzler Schuschnigg für den eine Volksabstimmung über ein "freies und deutsches, unabhängiges und soziales, ein christliches und einiges Österreich" an. Auf Hitlers Druck zieht Schuschnigg am diese Ankündigung zurück und übergibt sein Amt dem Nationalsozialisten Seyss-Inquart; am folgenden Tag besetzen deutsche Truppen das Land. Die neue Bundesregierung erlässt am ein Verfassungsgesetz über den sofortigen Anschluss Österreichs an das Deutsche Reich, den eine Volksabstimmung am nachträglich billigen soll. Am selben Tag findet im Deutschen Reich eine Abstimmung mit derselben Frage statt.

Die nachträgliche Volksabstimmung hätte bei einem Nein nichts daran geändert, da das Verfassungsgesetz keine Aufhebung des Beschlusses vorsieht.

"Gesetz über die Wiedervereinigung Österreichs mit dem Deutschen Reich
Auf Grund des Artikels III Abs. 2 des Bundesverfassungsgesetzes über außerordentliche Maßnahmen im Bereich der Verfassung, B. G. Blatt I Nr. 255 1934, hat die Bundesregierung beschlossen:
Artikel I: Österreich ist ein Land des Deutschen Reiches.
Artikel II: Sonntag, den 10. , findet eine freie und geheime Volksabstimmung der über zwanzig Jahre alten deutschen Männer und Frauen Österreichs über die Wiedervereinigung mit dem Deutschen Reich statt.
Artikel III: Bei der Volksabstimmung entscheidet die Mehrheit der abgegebenen Stimmen.
Artikel IV: Die zur Durchführung und Ergänzung des Artikels II dieses Bundesverfassungsgesetzes erforderlichen Vorschriften werden durch Verordnung getroffen.
Artikel V: Dieses Bundesverfassungsgesetz tritt am Tage seiner Kundmachung in Kraft.
Mit der Vollziehung dieses Bundesverfassungsgesetzes ist die Bundesregierung betraut.
Wien, den 13. März 1938."

Abstimmungsfrage:
"Bist Du mit der am 13. März vollzogenen Wiedervereinigung Österreichs mit dem Deutschen Reich einverstanden und stimmst Du für die Liste unseres Führers Adolf Hitler?"

Für die Soldaten des bisherigen österreichischen Bundesheeres gilt eine besondere Bestimmung. Ihnen wird nur die Anschlussfrage vorgelegt:
"Stimmst Du, deutscher Soldat, der am 13. März vollzogenen Wiedervereinigung Österreichs mit dem Deutschen Reich zu?"

Die Ergebnisse werden getrennt ausgezählt und sind in den obigen Zahlen nicht inbegriffen; siehe Tabelle.


Soldaten
Stimmberechtigt Beteiligung in % Ausser Betracht Gültige Stimmen Ja in % Nein in %
Soldaten 54854 54809 99.93 22 54787 54721 99.88 66 0.12

Gleichzeitig mit
Quellen
Vollständigkeit Endergebnis
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