Österreich, 10. April 1938 : Anschluss an das Deutsche Reich, Reichstagsliste
Gebiet | Österreich | |||||||||||||||||||||
┗━ Stellung | unabhängiger Staat wird Staatsteil (Deutsches Reich) | |||||||||||||||||||||
Datum | ||||||||||||||||||||||
Vorlage | Anschluss an das Deutsche Reich, Reichstagsliste | |||||||||||||||||||||
┗━ Fragemuster | Entscheidungsfrage | |||||||||||||||||||||
┗━ Gesetzliche Grundlage | Plebiszit → durch Regierung → ad hoc → Stufe: Selbstbestimmung | |||||||||||||||||||||
Ergebnis | angenommen | |||||||||||||||||||||
┗━ Mehrheiten | gültige Stimmen | |||||||||||||||||||||
Stimmberechtigte | 4'484'617 | |||||||||||||||||||||
Stimmbeteiligung | 4'471'618 | 99,71% | ||||||||||||||||||||
Stimmen ausser Betracht | 5'777 | |||||||||||||||||||||
Gültige (= massgebende) Stimmen | 4'465'841 | auf die gültigen Stimmen bezogen | ||||||||||||||||||||
┗━ Ja-Stimmen | 4'453'912 | 99,73% | ||||||||||||||||||||
┗━ Nein-Stimmen | 11'929 | 0,27% | ||||||||||||||||||||
Medien | Stimmzettel | |||||||||||||||||||||
Bemerkungen |
Nach der "Selbstausschaltung des Parlaments" vom erlässt die
Bundesregierung unter Berufung auf ein Ermächtigungsgesetz von 1917 am
das "Bundesverfassungsgesetz über ausserordentliche Massnahmen im
Bereich der Verfassung", das am in Kraft tritt. Es sieht in Art. III
Abs. 2 u. a. vor, dass die Bundesregierung die Verfassung ohne das Parlament
ändern kann.
Am fordert Hitler ultimativ den Anschluss Österreichs an das Deutsche Reich. Am kündigt Bundeskanzler Schuschnigg für den eine Volksabstimmung über ein "freies und deutsches, unabhängiges und soziales, ein christliches und einiges Österreich" an. Auf Hitlers Druck zieht Schuschnigg am diese Ankündigung zurück und übergibt sein Amt dem Nationalsozialisten Seyss-Inquart; am folgenden Tag besetzen deutsche Truppen das Land. Die neue Bundesregierung erlässt am ein Verfassungsgesetz über den sofortigen Anschluss Österreichs an das Deutsche Reich, den eine Volksabstimmung am nachträglich billigen soll. Am selben Tag findet im Deutschen Reich eine Abstimmung mit derselben Frage statt. Die nachträgliche Volksabstimmung hätte bei einem Nein nichts daran geändert, da das Verfassungsgesetz keine Aufhebung des Beschlusses vorsieht.
"Gesetz über die Wiedervereinigung Österreichs mit dem Deutschen Reich
Abstimmungsfrage:
Für die Soldaten des bisherigen österreichischen Bundesheeres
gilt eine besondere Bestimmung. Ihnen wird nur die Anschlussfrage
vorgelegt: Die Ergebnisse werden getrennt ausgezählt und sind in den obigen Zahlen nicht inbegriffen; siehe Tabelle.
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Gleichzeitig mit | ||||||||||||||||||||||
Quellen |
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Vollständigkeit | Endergebnis | |||||||||||||||||||||
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