Aserbaidschan, 24. August 2002 : Änderungen im Hinblick auf einen Beitritt zum Europarat
Gebiet | Aserbaidschan | |
┗━ Stellung | unabhängiger Staat | |
Datum | ||
Vorlage | Änderungen im Hinblick auf einen Beitritt zum Europarat | |
┗━ Fragemuster | Entscheidungsfrage | |
┗━ Gesetzliche Grundlage | Obligatorisches Referendum → durch Parlament → bindend → Stufe: Verfassung → Partialrevision (Einzelthema) | |
Ergebnis | angenommen | |
┗━ Mehrheiten | abgegebene Stimmen, 50% + 1 Stimme Mindestbeteiligung | |
Stimmberechtigte | 4'449'260 | |
Stimmausweise | 3'731'051 | |
Stimmbeteiligung | 3'692'448 | 82,99% |
Gültige (= massgebende) Stimmen | 3'692'448 | auf alle abgegebenen Stimmen bezogen |
┗━ Ja-Stimmen | 3'558'209 | 96,36% |
┗━ Nein-Stimmen | 91'505 | 2,48% |
┗━ Stimmen ausser Betracht | 42'734 | 1,16% |
Bemerkungen |
Präsident Alijew schlägt am mit Dekret Nr. 722 39 Änderungen an 23
Artikeln der Verfassung vor, die er nach Art. 109 Abs. 1, Art. 153 und Art.
157 der Verfassung direkt und ohne Parlamentsbeschluss der Volksabstimmung
unterstellt. Die Zentralwahlkommission entscheidet am mit 13 zu 4
Stimmen bei 1 Enthaltung, die 39 Änderungen in 8 Fragen zu bündeln. Die
Opposition verlangt vergeblich 39 einzelne Fragen. Das Parlament (Milli Mejlis)
ruft am mit 94 zu 5 Stimmen auf, die Verfassungsänderungen anzunehmen.
Obligatorisches Verfassungsreferendum nach Art. 3 und 152 der Verfassung; die Mindestbeteiligung beträgt 50%, zur Annahme ist die Mehrheit aller abgegebenen Stimmen nötig. Die Urnen sind von bis offen. Die Zentralwahlkommission billigt am das Endergebnis mit 15 zu 0 Stimmen bei 1 Enthaltung. Es bezieht sich auf 99 der 100 Stimmbezirke (in Nr. 42 kann kein Ergebnis ermittelt werden). Die Opposition macht eine Stimmbeteiligung von höchstens 15% geltend, womit die Abstimmung gescheitert wäre. "Azərbaycan Respublikasının Avropa Şurası (AŞ) qarşısında öz üzərinə götürdüyü öhdəliklərdən irəli gələn dəyişikliklər". Neu werden ein Ombudsmann und Appellationsgerichte in Handelsfragen eingerichtet. Auch Einzelpersonen können ans Verfassungsgericht gelangen.
Vorlage 1: | |
Gleichzeitig mit | ||
Quellen |
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Vollständigkeit | Endergebnis | |
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