Bulgarien, 6. November 2016 : Mehrheitswahlrecht
Gebiet | Bulgarien | |
┗━ Stellung | unabhängiger Staat | |
Datum | ||
Vorlage | Mehrheitswahlrecht | |
┗━ Fragemuster | Entscheidungsfrage | |
┗━ Gesetzliche Grundlage | Initiative → durch Volk → je nach Stimmverhalten bindend → Stufe: Gesetz → allgemeine Anregung | |
Ergebnis | angenommen (nicht bindend) | |
┗━ Mehrheiten | abgegebene Stimmen; nur mit Zusatzbedingung bindend: 3'500'585 Mindestbeteiligung | |
Stimmberechtigte | 6'858'572 | |
Stimmbeteiligung | 3'488'558 | 50,86% |
Gültige (= massgebende) Stimmen | 3'488'558 | auf alle abgegebenen Stimmen bezogen |
┗━ Ja-Stimmen | 2'509'864 | 71,95% |
┗━ Nein-Stimmen | 560'024 | 16,05% |
┗━ Leere Stimmen | 330'828 | 9,48% |
┗━ Ungültige Stimmen | 87'768 | 2,52% |
Medien | Stimmzettel | |
Bemerkungen |
Vom bis sammelt der Fernsehmoderator Slawi Trifonow
673'481 Unterschriften für eine Volksabstimmung mit sechs Fragen, von denen
Staatspräsident Plewneliew schon 2015
drei vorgeschlagen hat. Das Regionalministerium erklärt am 572'650
für gültig. Die Nationalversammlung will keine Volksabstimmung zusammen mit
den Präsidentenwahlen vom und ändert das Wahlgesetz am
so, dass die Abstimmung im Juli/ stattfindet, dabei soll Stimmpflicht
herrschen. Eine Woche später nimmt sie die diese Entscheidung zurück. Am
setzt sie mit 131 zu 18 Stimmen alle sechs Vorlagen auf den
an. Plewneliew unterzeichnet dazu am Dekret Nr. 279.
Staatspräsident Plewneliew zieht am die drei Fragen über die
Volksinitiative nach Art. 42 Abs. 2 der Verfassung und dem Referendumsgesetz von 2009 durch mindestens 400'000 Unterschriften. Damit das Ergebnis bindend ist, muss die absolute Mehrheit der abgegebenen Stimmen dafür sein. Weiter ist eine Beteiligung von mindestens 3'500'585 Stimmenden nötig, also soviel wie den letzten Parlamentswahlen. Die Urnen sind von bis geöffnet. Für die gleichzeitigen Präsidentenwahlen herrscht Stimmpflicht, für die Volksabstimmung nicht. Endergebnis Nr. 4000-NR der Wahlkommission vom . Das Quorum von 3'500'585 Stimmen wird knapp verpasst. Da die Stimmbeteiligung 20% übersteigt, findet eine Debatte im Parlament statt. Die Summen der abgegebenen Stimmen sind verschieden, obwohl sich alle Vorlagen auf demselben Zettel befinden. Auf eine Klage des Initianten urteilt das Oberste Verwaltungsgericht am , das Ergebnis sei wegen des verfehlten Quorums nicht bindend, obwohl es nur um 12'000 Stimmen geht.
Abstimmungsfrage: | |
Gleichzeitig mit | ||
Quellen |
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Vollständigkeit | Endergebnis, widersprüchliche Zahlen | |
Letzte Änderung |