Belize, 8. Mai 2019 : Grenzziehung zu Guatemala durch Internationalen Gerichtshof
Gebiet | Belize | |
┗━ Stellung | unabhängiger Staat | |
Datum | ||
Vorlage | Grenzziehung zu Guatemala durch Internationalen Gerichtshof | |
┗━ Fragemuster | Entscheidungsfrage | |
┗━ Gesetzliche Grundlage | Plebiszit → durch Parlament → ad hoc → Stufe: Grenze zu Guatemala | |
Ergebnis | angenommen | |
┗━ Mehrheiten | gültige Stimmen | |
Stimmberechtigte | 148'500 | |
Stimmbeteiligung | 97'119 | 65,40% |
Stimmen ausser Betracht | 702 | |
Gültige (= massgebende) Stimmen | 96'417 | auf die gültigen Stimmen bezogen |
┗━ Ja-Stimmen | 53'388 | 55,37% |
┗━ Nein-Stimmen | 43'029 | 44,63% |
Medien | Stimmzettel | |
Bemerkungen |
Vorgeschichte siehe Abstimmung in Guatemala im
.
Das Parlament ändert am das Referendumsgesetz, damit vor einem Grenzvertrag mit Guatemala eine Volksabstimmung stattfindet (Art. 2 Abs. 1 Bst. d). Die Mindestbeteiligung beträgt 60% (Art. 5A). Das Ergebnis ist nicht bindend, doch erklärt die Regierung, sie wolle sich daran halten. Am schliessen beide Seiten das "Special Agreement between Belize and Guatemala" ab, das eine gleichzeitige Volksabstimmung in beiden Ländern vorsieht. Guatemala zieht sich 2013 vom Prozess zurück, weil es sich an der Mindestbeteiligung von 60% stört. Belize verschiebt daher seinen Termin am auf unbestimmte Zeit. Beide Staaten unterzeichnen am ein Protokoll über die Modalitäten der Abstimmung. Belizes Senat billigt das Abkommen am gemäss Art. 61A Abs. 2 Bst. a der Verfassung mit 8 zu 4 Stimmen. Das Parlament streicht am die Mindestbeteiligung von 60% aus Art. 5A des Referendumsgesetzes. Premierminister Barrow kündigt am den als Abstimmungsdatum an und stellt Generalgouverneur Young am den Antrag, das Vorgehen gemäss Art. 2 Abs. 1 Bst. d des Refendumsgesetzes ohne Parlamentsbeschluss dem Volk vorzulegen. Dieser setzt die Abstimmung am formell an. Am , also weniger als einen Monat vor der Abstimmung, klagt die oppositionelle PUP vor dem Obersten Gericht (Supreme Court), das Abkommen von 2008 verstosse gegen die Verfassung und Art. 2 Abs. 1 Bst. d sei nicht anwendbar, da kein Vorschlag zur Grenzziehung vorliege. Das Oberste Gericht erlässt am eine einstweilige Verfügung gegen die Volksabstimmung, da das Abkommen von 2018 verfassungsgemäss sein, nicht aber die Anordnung der Abstimmung. Die Regierung zieht das Urteil am folgenden Tag vor das Appellationsgericht (Court of Appeal) weiter. Dieses stellt am ein Urteil erst für den in Aussicht. Am selben Tag legt der Premierminister dem Parlament die "Belize Territorial Dispute Referendum Bill, 2019" vor. Dieses Gesetz sieht eine Volksabstimmung über die Kompetenzübertragung an den IGH vor. Die PUP verlangt ein bindendes Ergebnis und Stimmrecht für Belizer im Ausland. Das Abgeordnetenhaus nimmt es am mit 18 zu 11 Stimmen bei 1 Enthaltung an, der Senat am mit 8 zu 4 Stimmen bei 1 Enthaltung. Der Generalgouverneur setzt es am in Kraft und legt am auf Antrag des Premierministers den als neues Datum fest. Die Fragestellung ändert sich nicht. Die Regierung zieht ihre Klage zurück, da sich die Abstimmung auf eine neue Rechtsgrundlage stützt, die PUP hält an der Ungültigkeit des Abkommens mit Guatemala fest. Parlamentsplebiszit gemäss dem "Belize Territorial Dispute Referendum Act, 2019", wobei die Regierung das Datum festlegt. Das Ergebnis ist nicht bindend. Die Urnen sind von bis geöffnet. Amtliches Endergebnis der Wahlbehörde vom .
Abstimmungsfrage: | |
Gleichzeitig mit | ||
Quellen |
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Vollständigkeit | Endergebnis | |
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