Zentralafrikanische Republik, 30. Juli 2023 : Verfassung
Gebiet | Zentralafrikanische Republik | |
┗━ Stellung | unabhängiger Staat | |
Datum | ||
Vorlage | Verfassung | |
┗━ Fragemuster | Entscheidungsfrage | |
┗━ Gesetzliche Grundlage | Plebiszit → durch Präsident → bindend → Stufe: Verfassung → Totalrevison | |
Ergebnis | angenommen | |
┗━ Mehrheiten | gültige Stimmen | |
Stimmberechtigte | 1'858'230 | |
Stimmbeteiligung | 1'063'475 | 57,23% |
Nicht eingelegte Stimmzettel | 38'302 | |
Stimmen ausser Betracht | 14'278 | |
┗━ Leere Stimmen | 5'428 | |
┗━ Ungültige Stimmen | 8'850 | |
Gültige (= massgebende) Stimmen | 1'010'895 | auf die gültigen Stimmen bezogen |
┗━ Ja-Stimmen | 960'660 | 95,03% |
┗━ Nein-Stimmen | 50'235 | 4,97% |
Medien | Stimmzettel | |
Bemerkungen |
Die Verfassung vom März 2016 sieht in Art.
35 für den Präsidenten zwei Amtszeiten zu 5 Jahren vor. Abs. 3 schliesst eine
dritte Amtszeit kategorisch aus, ebenso Art. 153, der u. a. Anzahl und Länge der
Amtszeiten als unveränderlich erklärt.
Präsident Touadéra wird 2016 und 2021 gewählt und ist daher unter der geltenden Verfassung nicht mehr wählbar. Seine Partei, das "Mouvement cœurs unis" (MCU), hält am Demonstrationen für eine neue Verfassung ab und reicht eine Petition mit 600'000 Unterschriften ein. Touadéra nimmt den Vorstoss in seiner Rede zum Unabhängigkeitstag am auf und setzt am mit Dekret Nr. 22-348 eine Kommission mit 55 Mitgliedern ein, die eine Verfassung erwerfen soll. Am bestimmt er deren Mitglieder, doch das Verfassungsgericht hebt das Dekret auf, weil jeder Versuch für eine dritte Amtszeit illegal ist. Touadéra will zuerst vergeblich Verfassungsgerichtspräsidentin Darlan aus Altergründen absetzen, aber am versetzt er sie in den Ruhestand. Das Parlament erlässt am mit Beifall ein Referendumsgesetz, das Touadéras Entwurf zur Abstimmung bringen soll; Touadéra legt das Gesetz von sich aus dem Verfassungsgericht vor, das es am für gültig erklärt. Touadéra setzt es am in Kraft. Am legt Touadéra das Abstimmungsdatum mit Dekret Nr. 23-134 fest, aber das Dekret enthält den Wortlaut der geplanten Verfassung nicht. Die Wahlbehörde ANE (Autorité nationale des élections) verschiebt darauf die für den geplanten Lokalwahlen auf unbestimmte Zeit. Der Staatsrat (Conseil d'État) lehnt am eine Beschwerde der Oppositionsparteien gegen das Dekret ab, weil er sich als nicht zuständig betrachtet. Touadéra übergibt den Verfassungsentwurf erst am der Wahlbehörde (Direction Nationale de Campagne) zur Veröffentlichung, also drei Wochen vor dem Abstimmungstag. Präsidialplebiszit gemäss Art. 90 der Verfassung, der nur Verfassungsreformen, aber nicht den Erlass einer ganz neuen Verfassung erwähnt. Die Urnen sind von bis geöffnet. Vorläufiges Endergebnis der Autorité nationale des élections (ANE) vom . Das Endergebnis des Verfassungsgerichts durch Urteil Nr. 06/23/CC (Cour constitutionnelle) vom weicht vom vorläufigen Ergebnis deutlich ab. Vor der Verkündung verlangen 73 bisherige Abgeordnete am vergeblich, Art. 99 Abs. 4 der neuen Verfassung zu ändern, der von Abgeordneten einen Hochabschluss verlangt. Touadéra unterzeichnet die Verfassung am mit Dekret Nr. 23-199 und setzt sie sofort in Kraft. Hauptpunkte (Änderungen gegenüber der Verfassung von 2016)
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Quellen |
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Vollständigkeit | Endergebnis | |
Letzte Änderung |