Cook-Inseln, 24. März 1994 : Legislaturdauer drei, vier oder fünf Jahre
Gebiet | Cook-Inseln | |
┗━ Stellung | abhängiges Gebiet mit voller Selbstverwaltung (Neuseeland) | |
Datum | ||
Vorlage | Legislaturdauer drei, vier oder fünf Jahre | |
┗━ Fragemuster | 3 Optionen als Alternativfrage | |
┗━ Gesetzliche Grundlage | Plebiszit → durch Regierung → nicht bindend → Stufe: Verfassung → Partialrevision (Einzelthema) | |
Ergebnis | "Fünf Jahre" angenommen | |
┗━ Mehrheiten | relative Mehrheit der gültigen Stimmen | |
Stimmberechtigte | --- | |
Stimmbeteiligung | --- | 60,00% |
Stimmen ausser Betracht | --- | |
Gültige (= massgebende) Stimmen | 6'125 | auf die gültigen Stimmen bezogen |
┗━ Legislatur 3 Jahre | --- | --- % |
┗━ Legislatur 4 Jahre | --- | --- % |
┗━ Legislatur 5 Jahre | 2'559 | 41,78% |
Bemerkungen |
Siehe Vorlage 1.
Art. 37 Abs. 7 (in Kraft seit 1982) verlangt eine Volksabstimmung, wenn das Parlament seine Amtszeit ändern will. Diese Abstimmung findet nach dem Gesetz über konsultative Abstimmungen statt und ist nicht bindend. Seit 1981 dauert die Amtszeit des Parlaments fünf Jahre. Die Regierung stellt als Alternativen auch drei und vier Jahre zur Abstimmung. Die Verkürzung hätte eine absolute Mehrheit, aber die jetzigen fünf Jahre eine relative Mehrheit. 1999 findet eine weitere konsultative Abstimmung zu diesem Thema statt. Die Verteilung der 3'566 Stimmen auf die Optionen für drei und vier Jahre ist nicht bekannt.
Art. 37 Abs. 5 (gültige Fassung): | |
Gleichzeitig mit | ||
Quellen |
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Vollständigkeit | Zahlen fehlen teilweise | |
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