Obligatorisches Referendum → durch Parlament → bindend → Stufe: Verfassung → Partialrevision (Paket)
Ergebnis
angenommen
┗━ Mehrheiten
gültige Stimmen, 45% der Stimmberechtigten
Stimmberechtigte
2'585'100
Stimmbeteiligung
1'527'658
59,10%
Stimmen ausser Betracht
25'231
Gültige (= massgebende) Stimmen
1'502'427
auf die gültigen Stimmen bezogen
┗━ Ja-Stimmen
1'183'292
78,76%
┗━ Nein-Stimmen
319'135
21,24%
Bemerkungen
Nach dem zweiten Weltkrieg will der Reichstag erneute die Verfassung ändern. Für
das Wahlalter wird eine separate Vorlage beschlossen,
die nur die Wahl zwischen 23 und 21 Jahren lässt (bisher 25 Jahre).
Obligatorisches Verfassungsreferendum nach Art. 94 der Verfassung von 1920.
Zur Annahme der Verfassungsreform müssen mindestens 45% der Wahlberechtigten
dafür sein (knapp erfüllt mit 45,77%).
Hauptpunkte
Abschaffung der 2. Kammer (Landsting)
Vergrösserung des Folketings auf 179 Sitze
Beschränkte weibliche Erbfolge
Grönland wird Provinz
Souveränitätsübertragung durch eine Mehrheit von fünf Sechsteln im Folketing
oder Volksabstimmung, Nein-Mehrheit muss mindestens 30% der Stimmberechtigten
ausmachen (Art. 20, Art. 42 Abs. 5)
Obligatorisches Wahlaltersreferendum, Nein-Mehrheit muss mindestens
30% der Stimmberechtigten ausmachen (Art. 29, Art. 42 Abs. 5)
Behördenreferendum durch ein Drittel des Folketing gegen Gesetze (nicht
alle) innert 3 Tagen nach Verabschiedung,
Nein-Mehrheit muss mindestens 30% der Stimmberechtigten ausmachen (Art. 42)
Obligatorisches Verfassungsreferendum, Ja-Mehrheit muss mindestens 40% der
Stimmberechtigten ausmachen (Art. 88)