Gabun, 16. November 2024 : Verfassung
Gebiet | Gabun | |
┗━ Stellung | unabhängiger Staat | |
Datum | ||
Vorlage | Verfassung | |
┗━ Fragemuster | Entscheidungsfrage | |
┗━ Gesetzliche Grundlage | Plebiszit → durch Regierung → ad hoc → Stufe: Verfassung → Totalrevison | |
Ergebnis | angenommen | |
┗━ Mehrheiten | gültige Stimmen | |
Stimmberechtigte | 853'028 | |
Stimmbeteiligung | 462'166 | 54,18% |
Stimmen ausser Betracht | 45'784 | |
Gültige (= massgebende) Stimmen | 416'382 | auf die gültigen Stimmen bezogen |
┗━ Ja-Stimmen | 381'581 | 91,64% |
┗━ Nein-Stimmen | 34'802 | 8,36% |
Medien | Stimmzettel (für Ja und Nein) | |
Bemerkungen |
Bei der Präsidenten- und Parlamentswahl vom siegt Präsident Bongo jun.
angeblich zum dritten Male, aber während der Verkündung der Wahlergebnisse am
stürzen ihn Truppen unter General Oligui. Dieser ernennt sich am
folgenden Tag als Kopf des
"Comité pour la Transition et la Restauration des Institutions"
(CTRI) zum Übergangspräsidenten. Mit Dekret 0003/PT/2023 vom setzt das
CTRI eine Interimsverfassung (Charte constitutionnelle)
in Kraft, die in Art. 2 eine neue Verfassung mit Volksabstimmung, aber keinen
Zeitplan vorsieht. Oligui lässt sich am als Übergangspräsident
vereidigen und ernennt Abgeordnetenhaus und Senat mit 70 bzw. 30 Sitzen. Die
beiden Kammern vergrössern sich schon am selbst mit Gesetz Nr. 1/2023
auf 98 bzw. 70 Sitze.
Am stellt das CTRI seinen Zeitplan vor: "Nationaler Dialog" bis , das Parlament verwandelt sich im in einen Verfassungsrat (Assemblée constituante), aber das CTRI behält das letzte Wort beim Verfassungstext; bis Ende 2024 soll die Volksabstimmung stattfinden. Der "Nationale Dialog" mit über 600 Beteiligten findet vom 8. bis statt. Nach Übergabe des Schlussberichts an Olingui ernennt die Regierung am eine Kommission (Comité constitutionnel national) mit 21 Mitgliedern, die der Regierung am einen Verfassungsentwurf überreicht. Gleichzeitig findet vom bis eine Revision des Stimmregisters statt. Die Regierung leitet den Entwurf am dem Verfassungsrat (Abgeordnetenhaus und Senat) zur Beratung weiter. Dieser berät vom 13. bis und schlägt dem CTRI 802 Änderungen an 194 Artikeln vor. Die Zivilgesellschaft verlangt u. a. eine Machtbeschneidung des Präsidenten. Am beginnt eine Kampagne für ein Ja, obwohl weder Text noch Abstimmungsdatum bekannt sind. Das CTRI bespricht den Entwurf am mit der Regierung, die am mit vier Dekreten den Urnengang endgültig macht: Sie billigt den Entwurf, legt das Datum fest, setzt die Volksabstimmung formell an und bestimmt die Form der Stimmzettel (weisse Zettel mit "OUI" oder "NON"). Am ändert sie das Dekret über die Stimmzettel, so dass grüne Zettel für "OUI" und rote für "NON" in den Stimmlokalen aufliegen. Die Regierung veröffentlicht den Entwurf am . Im Gegensatz zu früheren Wahlen wird dieser Urnengang vom Innenministerium statt von einer unabhängigen Wahlbehörde organisiert. Endergebnis des Verfassungsgerichts (Cour constitutionnelle) vom . Die Summe der Ja- und Neinstimmen entspricht nicht der Anzahl gültiger Stimmen. Weiter fällt auf, dass Stimmen ausser Betracht die Neinstimmen übertreffen.
Abstimmungsfrage: Der ganze Vorgang ist als Präsidialplebiszit ad hoc zu werten, da Interimsverfassung, Regierung und Parlament direkt vom Willen des CTRI abhängen, obwohl sich die Interimsverfassung auf die Verfassung von 1991 beruft. Die Urnen sind von bis geöffnet. Hauptpunkte
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Quellen |
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Vollständigkeit | Endergebnis, widersprüchliche Zahlen | |
Letzte Änderung |