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Guinea, 22. März 2020 : Verfassung

Gebiet Guinea
┗━ Stellung unabhängiger Staat
Datum
Vorlage Verfassung
┗━ Fragemuster Entscheidungsfrage
┗━ Gesetzliche Grundlage Plebiszit → durch Präsident → bindend → Stufe: Verfassung → Totalrevison
Ergebnis angenommen
┗━ Mehrheiten gültige Stimmen
Stimmberechtigte 5'028'580
Stimmbeteiligung 3'016'487 59,99%
Stimmen ausser Betracht 49'600
Gültige (= massgebende) Stimmen 2'966'887auf die gültigen Stimmen bezogen
┗━ Ja-Stimmen 2'663'198 89,76%
┗━ Nein-Stimmen 303'689 10,24%
Medien Stimmzetteli (Ja und Nein)
Bemerkungen Nach Präsident Contés Tod am übernimmt eine Militärregierung die Macht. Sie setzt einen Nationalen Übergangsrat (Conseil national de la transition) ein, der am eine neue Verfassung vorstellt, die ohne Volksabstimmung am in Kraft tritt. Der neue Präsident Condé wird am bzw. für jeweils fünf Jahre in sein Amt gewählt. Eine dritte Amtszeit ist nicht zulässig; diese Regel ist gemäss Art. 154 nicht änderbar.

Am läuft das Mandat des gewählten Parlaments ab, Condé verlängert es am bis auf weiteres. Condés Partei PRG verlangt am eine neue Verfassung, die Regierung schliesst sich dem am an. Sie legt Condé am einen Entwurf vor, der im Prinzip zustimmt, aber im Land vom bis Konsultationen abhalten lässt.

Die CENI (Wahlbehörde) stellt am Parlamentswahlen für den in Aussicht, Condé macht dasselbe am für die neue Verfassung. Am setzt er die Wahlen per Dekret auf den an und legt den Verfassungsentwurf am der Verfassungsgericht vor. Dieses erteilt ihm am nach Art. 51 Abs. 3 seine Zustimmung; dabei äussert es sich aber nicht materiell zum Inhalt der neuen Verfassung. Der Entwurf wird am selben Tag veröffentlicht. Das Parlament am lässt Condé mit Gesetz 55/2019 per Dekret regieren. Er erlässt am Verordnung 001/2020 über die Modalitäten der Volksabstimmung, legt aber noch kein Datum fest.

Am verschiebt er die Wahlen mit Dekret 41/2020 auf dem , und am folgenden Tag setzt er die Volksabstimmung mit Dekret 42/2020 auf denselben Tag fest. Die CENI veröffentlicht am das Stimmregister. Das Verfassungsgericht weist am Klagen der Opposition gegen die Abstimmung ab. Auf Druck von innen und aussen verschiebt er den Urnengang am um zwei Wochen, am auf unbestimmte Zeit. Die CEDEAO (Westafrikanische Wirtschaftsgemeinschaft) bestandet am , von von 7'764'130 registrierten Stimmberechtigten seien 2'438'992 ohne Nachweis. Die CENI will diese 2,4 Mio. aus dem Stimmregister streichen, und Condé legt am mit Dekret 066/2020 das endgültige Datum fest.

Präsidialplebiszit nach Art. 51 der Verfassung. Art. 152 schweigt zu einer Totalrevision, aber Art. 154 untersagt u. a. Änderungen an Anzahl und Dauer der Amtszeiten des Präsidenten (Art. 27). Abgestimmt wird mit weissen Zetteln für ein Ja und mit rotem für ein Nein. Die Urnen sind von bis geöffnet. Die CENI veröffentlicht am ein vorläufiges Ergebnis, das Verfassungsgericht (Cour constitutionnelle) verkündet das Endergebnis am . Präsident Condé setzt sie am per Dekret in Kraft; veröffentlicht wird sie am .

Allerdings unterscheidet sich die in Kraft gesetzte Version in den Artikeln 37, 42, 43, 47 Abs. 1, 64 Abs. 4, 76, 77, 83, 84, 106 Abs. 2, 107, 119 Abs. 3, 120 Abs. 20 und 132 von derjenigen, die im Januar zuhanden der Volksabstimmung vorgestellt wurde. Auf Klagen des Parlamentspräsidenten und der PNAPIC (Plateforme Nationale de Participation de d'Initiative Citoyenne) vom geht das Verfassungsgericht nicht ein. Im Urteil vom bezeichnet die Klagen als unbegründet und hält als Hüter der Verfassung fest, es sei alles rechtmässig verlaufen, ohne zu den Abweichungen Stellung zu beziehen.

Hauptpunkte

  • Präsidialrepublik
  • Präsident mit zwei Amtszeiten zu 6 (statt 5) Jahren
  • weitere, nicht zusammenhängende Amtszeiten des möglich
  • Amtszeiten unter der Verfassung von 2010 zählen nicht
  • Präsidialplebiszit zu wichtigen Themen (Art. 58)
  • besonderer Schutz ehemaliger Präsidenten auf Zusehen (statt immer)
  • Präsident kann Parlament jederzeit (statt einmal ab dem 3. Amtsjahr) auflösen
  • Präsident bezeichnet Vorsitzenden des Verfassungsgerichts (statt selbstbestimmt)
  • Einkammerparlament
  • Geschlechterverhältnis gewählten Behörden höchstens zwei zu eins
  • Unentgeltliche Schulbildung bis 16 Jahre
  • Recht auf sauberes Wasser und intakte Natur
  • Ehe nur für Mann und Frau
  • Recht auf Unterstützung für Alte und Behinderte
  • keine Revision u. a. zur Anzahl (aber nicht mehr Länge) der Amtszeiten (Art. 158)
Quellen
Vollständigkeit Endergebnis
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