Guinea-Bissau, 30. August 2026 : Verfassung
| Gebiet | Guinea-Bissau | |
| ┗━ Stellung | unabhängiger Staat | |
| Datum | ||
| Vorlage | Verfassung | |
| ┗━ Fragemuster | Entscheidungsfrage | |
| ┗━ Gesetzliche Grundlage | Plebiszit → durch Präsident → ad hoc → Stufe: Verfassung → Totalrevison | |
| Ergebnis | --- | |
| ┗━ Mehrheiten | gültige Stimmen | |
| Stimmberechtigte | --- | |
| Stimmbeteiligung | --- | --- % |
| Stimmen ausser Betracht | --- | |
| Gültige (= massgebende) Stimmen | --- | auf die gültigen Stimmen bezogen |
| ┗━ Ja-Stimmen | --- | --- % |
| ┗━ Nein-Stimmen | --- | --- % |
| Bemerkungen |
Nach der Präsidentenwahl vom beanspruchen beide Kandidaten, darunter
der Amtsinhaber Embaló, den Sieg. Ein Militärputsch stoppt am die
Auszählung und Veröffentlichung des Ergebnisses. Am legt General Inta-a
als Vorsteher der neuen Junta ("Alto Comando Militar para a
Restauração da Segurança Nacional e Ordem Pública") den Amtseid als
Interimspräsident für ein Jahr ab. Die Junta setzt am eine neue
Regierung ein und erlässt eine Übergangscharta als Grundlage ihrer Herrschaft.
Die Charta gilt 12 Monate, die Junta ernennt einen Übergangsrat (CNT, Conselho Nacional de Transição) mit 65 Mitgliedern ein und gewährt sich selbst eine Amnestie. Interims- und Ministerpräsident dürfen bei den für später geplanten Präsidentenwahlen nicht antreten. Der CNT verabschiedet die neue Verfassung einstimmig am als Gesetz Nr. 5/2026, Inta-a unterzeichnet sie am . Der Volltext wird am veröffentlicht. Am legt die Junta den als Datum für die Präsidenten- und Parlamentswahlen fest; Inta-a darf nicht antreten. Am beschliesst der CNT "Lei n.º 12/2026" als Wahl- und Abstimmungsgesetz. Inta-a setzt am mit Decreto Presidencial n.º 19/2026" die Volksabstimmung formell an. Hauptpunkte:
Abstimmungsfrage: | |
| Quellen |
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| Vollständigkeit | Abstimmung steht aus | |
| Letzte Änderung | ||
