Haiti, 11. Januar 1928 : Zentrale Verwaltung der Lokalbehörden
Gebiet | Haiti | |
┗━ Stellung | unabhängiger Staat | |
Datum | ||
Vorlage | Zentrale Verwaltung der Lokalbehörden | |
┗━ Fragemuster | Entscheidungsfrage | |
┗━ Abstimmungstyp | Obligatorisches Referendum → durch Parlament → bindend → Stufe: Verfassung → Partialrevision (Einzelthema) | |
Ergebnis | angenommen | |
┗━ Mehrheiten | gültige Stimmen | |
Stimmberechtigte | --- | |
Stimmbeteiligung | --- | --- % |
Stimmen ausser Betracht | --- | |
Gültige (= massgebende) Stimmen | 181'011 | |
┗━ Ja-Stimmen | 177'642 | 98,14% |
┗━ Nein-Stimmen | 3'369 | 1,86% |
Bemerkungen |
Haiti steht von 1918 bis 1934 unter Besetzung durch US-Truppen.
Übergangsbestimmung C der Verfassung von 1918 legt fest, dass bis zur
Wahl eines Parlaments, die am 10. Januar eines geraden Jahres stattfinden
soll, ein vom Präsidenten ernannter Staatsrat (Conseil
d'État) Gesetze erlassen soll.
Weder unter Präsident Dartiguenave finden Wahlen statt (1920, 1922), noch unter Präsident Borno (1924, 1926), da das Wahljahr nicht festgelegt ist. Ende 1927 beschliesst Borno, die Verfassung im 13 Punkten zu ändern. Obligatorisches Verfassungsreferendum gemäss Art. 128 der Verfassung. Jede Änderung ist als Einzelvorlage zur Abstimmung zu bringen.
Art. 2 | |
Gleichzeitig mit | Eingeschränkte Pressefreiheit Kein Schwurgericht für politische Verbrechen Senatoren mit vier Jahren Amtszeit Verteilung der Senatssitze Präsident mit sechs Jahren Amtszeit Verfahren für Ersatzwahlen des Präsidenten Einführung von Unterstaatssekretären Präsident ernennt alle Richter Aufhebung der Steuerhoheit der Gemeinden Polizei untersteht der Regierung Regierung kann ein Jahr lang alle Richter ersetzen Streichung der Organisationform von Gerichten, Lokalverwaltung und Polizei | |
Quellen | ||
Vollständigkeit | Endergebnis | |
Letzte Änderung |