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Ungarn, 3. April 2022 : Sexualkundunterricht ohne elterliche Zustimmung

Gebiet Ungarn
┗━ Stellung unabhängiger Staat
Datum
Vorlage Sexualkundunterricht ohne elterliche Zustimmung
┗━ Fragemuster Entscheidungsfrage
┗━ Gesetzliche Grundlage Plebiszit → durch Parlament → bindend → Stufe: Gesetz → allgemeine Anregung
Ergebnis nicht stattgefunden (= verworfen)
┗━ Mehrheiten gültige Stimmen, 50% Mindestbeteiligung der gültigen Stimmen
Stimmberechtigte 8'215'304
Stimmbeteiligung 5'628'138 68,51%
Stimmen ausser Betracht 1'717'702
Gültige (= massgebende) Stimmen 3'910'436auf die gültigen Stimmen bezogen
┗━ Ja-Stimmen 300'282 7,68%
┗━ Nein-Stimmen 3'610'154 92,32%
Medien Stimmzettel
Bemerkungen Das ungarische Parlament beschliesst am mit 157 zu 1 Stimme (nur Fidez-KDNP von Ministerpräsident Orbán ist dafür, die Opposition nimmt nicht teil) ein Kinderschutzgesetz, das Kindsmissbrauch in die Nähe vom Homosexualität rückt und Information zur Geschlechtsumwandlung für Minderjährige einschränkt; das Gesetz tritt am in Kraft. Am hebt die Regierung das coronabedingte Verbot von Urnengängen auf under kündigt eine Volksabstimmung mit 5 Fragen an, um das Kinderschutzgesetz zu verschärfen:
  1. Sexualkundeunterricht ohne Zustimmung der Eltern
  2. Zugang zu geschlechtsangleichenden Therapien für Minderjährige
  3. Förderung geschlechtsangleichender Therapien für Minderjährige
  4. Unbeschränkter Zugang Minderjähriger zu sexuellen Medieninhalten
  5. Zugang Minderjähriger zu Informationen über Geschlechtsumwandlung
Die Wahlbehörde NVB billigt die Fragen am , aber die Opposition, darunter die Zweischwänzige Hundepartei (MKKP), fechten den Entscheid am vor der Kúria (Oberstes Gericht) an. Diese streicht Frage 2 am als "unklar". Die Regierung bringt diesen Entscheid am vor das Verfassungsgericht.

Am legt das Parlament einstimmig fest, dass Volksabstimmungen zusammen mit Wahlen stattfinden dürfen; hier bezieht sich es auf die für denselben Tag geplanten Parlamentswahlen. Mehrere Fragen sind zulässig, und Fragen derselben Herkunft stehen auf demselben Stimmzettel.

Die Kúria erklärt am die Fragen 1, 3, 4 und 5 für zulässig. Die Mehrheit von Fidesz-KDNP setzt am mit 125 zu 0 Stimmen (Opposition stimmt nicht) Resolution 32/2021 für die vier zulässigen Fragen durch. Das Verfassungsgericht beurteilt am Frage 2 als zulässig, aber die Regierung verzichtet darauf, sie nachträglich dem Parlament vorzulegen. Das Verfassungsgericht weist am eine neue Klage vom gegen alle 5 Fragen einstimmig ab. Staatspräsident Áder legt am das Datum für die Volksabstimmung und die Parlamentswahlen auf den . Gemäss den Fragestellungen werben Regierung und Parlamentsmehrheit für ein vierfaches Nein.

Bindendes Parlamentsplebiszit nach Art. 8 der Verfassung von 2012. Das Ergebnis ist gültig, wenn die gültig abgegebenen Stimmen die Mehrheit der Stimmberechtigten ausmachen. Daher rufen die Oppositionsparteien auf, ungültig zu stimmen, um das Quorum zu verhindern. Die Urnen sind von bis geöffnet. Zusammen mit den Parlamentswahlen abgehalten. Die Kúria hebt am Bussen der Wahlbehörde NVB gegen Organisationen auf, die zur ungültigen Stimmabgabe aufriefen, weil dies eine rechtmässige Form des Abstimmungskampfs sei. Endergebnis der Wahlbehörde (NVB) vom .

Der Boykottaufruf zeigt Wirkung, denn im Schnitt sind 31,8% der abgegebenen Stimmen ungültig. Keine der vier Vorlagen kommt gültig zustande, weil weniger als die Hälfte der Stimmen gültig abgegeben werden. Da aber die Fidesz-KDNP mit 135 von 199 Sitzen wiederum eine Zweidrittelsmehrheit im Parlament erreicht, kann sie ihre Forderungen auch dort durchsetzen.


Die gültigen Stimmen machen 47,60% der Stimmberechtigten aus, das Quorum von 50% ist somit verpasst.

Abstimmungsfrage:
"Támogatja-e Ön, hogy kiskorú gyermekeknek köznevelési intézményben a szülő hozzájárulása nélkül szexuális irányultságokat bemutató foglalkozást tartsanak?
[_] IGEN [_] NEM"

"Sind Sie dafür, dass Kinder in öffentlichen Schulen ohne elterliche Zustimmung an einem Unterricht über sexuelle Orientierungen teilnehmen?
[_] JA [_] NEIN"

Gleichzeitig mit
Quellen
Vollständigkeit Endergebnis
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