Chandernagore (Indien), 19. Juni 1949 : Verbleib bei Frankreich
Gebiet | Chandernagore (Indien) | |
┗━ Stellung | Kolonie/Schutzgebiet (Frankreich) wird Staatsteil (Indien) | |
Datum | ||
Vorlage | Verbleib bei Frankreich | |
┗━ Fragemuster | Entscheidungsfrage | |
┗━ Gesetzliche Grundlage | Plebiszit → durch Zentralbehörden → ad hoc → Stufe: Selbstbestimmung | |
Ergebnis | verworfen | |
┗━ Mehrheiten | gültige Stimmen | |
Stimmberechtigte | 11'718 | |
Stimmbeteiligung | 7'550 | 64,43% |
Stimmen ausser Betracht | 21 | |
Gültige (= massgebende) Stimmen | 7'529 | auf die gültigen Stimmen bezogen |
┗━ Ja-Stimmen | 112 | 1,49% |
┗━ Nein-Stimmen | 7'417 | 98,51% |
Medien | Stimmzettel | |
Bemerkungen |
Nach seiner Unabhängigkeit fordert Indien, dass alle fremden Besitzungen mit
dem Mutterland vereinigt werden. Die französische Besitzung Chandernagore, ein
Vorort von Kalkutta, ist ganz von indischem Staatsgebiet umgeben. Bei den
Lokalwahlen vom erhält die Stadt eine pro-indische Mehrheit im
Stadtrat, der im den Anschluss an Indien via Volksabstimmung beschliessen
will.
Indien und Frankreich einigen sich auf eine Volksabstimmung über die Staatszugehörigkeit. Die französische Nationalversammlung gibt am mit 280 zu 82 Stimmen Gesetz Nr. 49-698 der Regierung die Vollmacht, eine Volksabstimmung abzuhalten. Sie setzt die Abstimmung am folgenden Tag mit Dekret Nr. 49-700 an. Chandernagore wird am Indien angeschlossen.
Abstimmungsfrage (auf französisch; die Ja-Zettel sind weiss, die Nein-Zettel
rosarot):
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Quellen |
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Vollständigkeit | Endergebnis | |
Letzte Änderung |