Island, 20. Oktober 2012 : Entwurf der Verfassungskommission als Grundlage einer neuen Verfassung
Gebiet | Island | |
┗━ Stellung | unabhängiger Staat | |
Datum | ||
Vorlage | Entwurf der Verfassungskommission als Grundlage einer neuen Verfassung | |
┗━ Fragemuster | Entscheidungsfrage | |
┗━ Gesetzliche Grundlage | Plebiszit → durch Parlament → nicht bindend → Stufe: Verfassung → Grundsatzentscheid über Reform | |
Ergebnis | angenommen | |
┗━ Mehrheiten | gültige Stimmen | |
Stimmberechtigte | 236'911 | |
Stimmbeteiligung | 114'570 | 48,35% |
Stimmen ausser Betracht | 5'759 | |
┗━ Leere Stimmen | 661 | |
┗━ Ungültige Stimmen | 838 | |
┗━ Ohne Antwort | 4'260 | |
Gültige (= massgebende) Stimmen | 108'811 | auf die gültigen Stimmen bezogen |
┗━ Ja-Stimmen | 72'509 | 66,64% |
┗━ Nein-Stimmen | 36'302 | 33,36% |
Medien | Stimmzettel (PDF) | |
Bemerkungen |
Nach der Finanzkrise von 2008 und der Weigerung des Präsidenten, das
erste IceSave-Gesetz zu unterzeichnen,
hält das Althing die geltende Verfassung von 1944 für ungenügend.
Es beschliesst im mit 39 zu 11 Stimmen ein Gesetz zur Wahl
eines Verfassungsrats (Stjórnlagaþing), der innert
vier Monaten eine neue Verfassung entwerfen soll. Am werden
die 25 Miglieder gewählt. Auf Klagen hin entscheidet das Oberste Gericht
am die Wahl wegen mangelnden Wahlgeheimnisses für ungültig. Das
Althing entscheidet dann, den 25 Gewählten anzubieten, als parlamentarische
Kommission (Stjórnlagaráð) einen Verfassungsentwurf
auszuarbeiten.
Die Kommission verabschiedet ihren Entwurf einstimmig am und reicht ihn zwei Tage später beim Althing ein, das ihn berät. Die Regierung möchte eine Abstimmung über einzelne Themen der geplanten Verfassung. Sie hätte zusammen mit den Präsidentenwahlen vom stattfinden sollen, aber das Althing kann sich nicht bis Ende März über die Fragestellungen einigen. Am nimmt das Althing mit 35 zu 15 Stimmen einen neuen Vorstoss über eine konsultative Abstimmung an, die sechs Fragen vorsieht, die bis stattfinden soll. Die Regierung legt am das Abstimmungsdatum fest. Konsultatives Parlamentsplebiszit gemäss Referendumsgesetz 91/2010. Nur das Althing kann die Verfassung nach einer Neuwahl ändern (Art. 79). Amtliches Endergebnis vom . "Leere Stimmen" und "Ungültige Stimmen" gibt die Anzahl ganz leerer bzw. ganz ungültiger Stimmzettel an. "Ohne Antwort" bezieht sich auf nicht beantwortete Fragen gültiger Stimmzettel. Das Endergebnis weist diese Zahlen nicht aus, entscheidend ist die Anzahl gültiger Stimmen.
Abstimmungsfrage: | |
Gleichzeitig mit | ||
Quellen |
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Vollständigkeit | Endergebnis | |
Letzte Änderung |