Kenia, 21. November 2005 : Verfassung

Gebiet Kenia
┗━ Stellung unabhängiger Staat
Datum
Vorlage Verfassung
┗━ Fragemuster Entscheidungsfrage
┗━ Gesetzliche Grundlage Obligatorisches Referendum → durch Parlament → bindend → Stufe: Verfassung → Totalrevison
Ergebnis verworfen
┗━ Mehrheiten gültige Stimmen
Stimmberechtigte 11'595'201
Stimmbeteiligung --- --- %
Stimmen ausser Betracht ---
Gültige (= massgebende) Stimmen 6'158'072auf die gültigen Stimmen bezogen
┗━ Ja-Stimmen 2'578'831 41,87%
┗━ Nein-Stimmen 3'579'241 58,13%
Bemerkungen Präsident Moi lässt auf Druck der Bevölkerung im , einen Monat vor seiner Wiederwahl, drei Gesetze (Constitution of Kenya Review Commission Act 1997, Constitution of Kenya Amendment Act 1997, Statute Law (Miscellaneous) Amendment Act 1997) verabschieden, die eine Totalrevision der Verfassung einleiten sollen. Das erste dieser Gesetze wird immer wieder geändert, bis es 2001 seine endgültige Fassung erhält: Es verbietet die normale Verfassungsänderung nach Art. 47 der Verfassung. Das Parlament kann zum zukünftigen Entwurf der Verfassungskonferenz (National Constitution Conference, NCC) nur Ja oder Nein sagen. Umstrittene Änderungen werden der Volksabstimmung unterstellt.

Ein Ausschuss, die Kenya Constitutional Review Commission, holt zwischen und Meinungen aller Völker und Organisationen ein. Im wird der neue Präsident Kibaki gewählt. Die NCC, die aus 629 Mitgliedern aller zivilen und sozialen Gruppen, darunter alle 222 Abgeordneten, besteht, tagt ab (Bomas I). Die Konferenz wird zweimal bis verlängert (Bomas II und III). Hauptstreitpunkt ist die Machtverteilung zwischen dem Präsidenten, dem Ministerpräsidenten und dem Parlament. Der nicht einstimmig angenommene Entwurf sieht einen Ministerpräsidenten vor, der dem Parlament verantwortlich ist.

Die Regierung will am diese Regelung mit der Constitution of Kenya (Amendment) Bill 2004 und der Constitution of Kenya Review (Amendment) Bill 2004 aufheben, so dass das Parlament den Bomas-Entwurf der Kommission ändern kann und eine Volksabstimmung in jedem Fall nötig wird (Art. 47 Verfassung und Art. 27 und 28 des "Review Act".

Eine Oppositionsgruppe klagt im vor Gericht, die NCC sei nicht repräsentativ für Kenia. Das Oberste Gericht entscheidet am mit 2 zu 1, eine neue Verfassung sei durch eine Volksabstimmung zu beschliessen. Weder das Parlament noch die NCC hätten ein Mandat dazu. Grundlage sei Art. 47 in seiner jetzigen Fassung.

Das Parlament beschliesst am einstimmig die Constitution of Kenya Review (Amendment) Bill (auch Consensus Bill genannt):

  • Bomas-Entwurf kommt direkt vor das Parlament
  • Parlament kann nur die umstrittenen Teile mit 65%-Mehrheit ändern
  • obligatorische Volksabstimmung mit einfacher Mehrheit
  • Generalstaatsanwalt (Attorney General) bereinigt die neue Verfassung und übergibt sie der Wahlkommission
Wegen Unsicherheit über die Legalität gewisser Artikel mit Art. 47 Abs. 2 und Art. 54 Abs. 1 der Verfassung (es setzt sich über sie hinweg, die 65% nur für echte Verfassungsänderungen vorschreibt), unterschreibt Präsident Kibaki nicht. Im unterschreibt er eine geänderte Version, nach der das Parlament den Entwurf mit einfacher Mehrheit ändern kann.

Eine Kommission aus Regierungsanhängern (Parliamentary Select Committee, PSC) schlägt dem Parlament Änderungen in total 7 Kapiteln vor, die ihr als umstritten zugeweisen wurden (Kilifi-Entwurf). Es bringt noch an weiteren 9 Kapiteln Änderungen an, die das Parlament nicht anerkennt, weil das PSC damit seine Befugnisse überschritten hat.

Das Parlament nimmt die Verfassung am mit 102 zu 61 Stimmen an und übergibt sie dem Generalstaatsanwalt, der die Änderungen in den Bomas-Entwurf einbaut und den Verfassungsentwurf am vorstellt:

  • Präsident bestellt und entlässt Ministerpräsidenten (Bomas: Ministerpräsident) dem Parlament verantwortlich, Präsident eher zeremoniell
  • Parlament mit einer Kammer (Bomas: zwei Kammern)
  • zweistufige Verwaltung (Bomas: vierstufig)
Die Wahlkommission (Electoral Commission of Kenya, ECK) hat 60 Tage Zeit, die Abstimmung vorzubereiten. Das Oberste Gericht (High Court) lehnt am eine letzte Klage der Opposition ab, der "Consensus Act" sei illegal, mit 3 zu 0 ab.

Die Wahlkommission legt am Datum, Frage und Symbole fest: Ja-Symbol ist eine Banane, Nein-Symbol eine Orange. Die Urnen sind von bis geöffnet. Endergebnis vom , veröffentlicht in der "Kenya Gazette" vom (Gazette Notice No. 9510). Die Anzahl leerer und ungültiger Stimmen wird nicht angegeben.

Hauptpunkte

  • Umfangreiche Rechts- und Freiheitsgarantien
  • Präsident einmal wiederwählbar
  • Präsident ernennt Ministerpräsidenten und Kabinett
  • Parlament mit einer Kammer
  • zweistufige Verwaltung des Landes
  • Doppelte Staatsbürgerschaft
  • Eingeschränkter Landbesitz für Ausländer
  • Obligatorisches Verfassungsreferendum für wichtige Teile
  • Verfassungsinitiative mit 1 Mio. Unterschriften und der Mehrheit der Bezirksparlamente

Abstimmungsfrage:
"Are you for or against the ratification of the proposed New Constitution?"
"Je, unakubali au unapinga kuidhinishwa kwa Katiba Mpya?"

Quellen
Vollständigkeit Endergebnis
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