Liechtenstein, 1. Juli 2012 : Vermindertes Vetorecht des Fürsten ("Damit deine Stimme zählt")
Gebiet | Liechtenstein | |
┗━ Stellung | unabhängiger Staat | |
Datum | ||
Vorlage | Vermindertes Vetorecht des Fürsten ("Damit deine Stimme zählt") | |
┗━ Fragemuster | Entscheidungsfrage | |
┗━ Gesetzliche Grundlage | Initiative → durch Volk → bindend unter Vorbehalt: fürstliche Sanktion bei Annahme → Stufe: Verfassung → Partialrevision (Einzelthema), formulierter Entwurf | |
Ergebnis | verworfen | |
┗━ Mehrheiten | gültige Stimmen | |
Stimmberechtigte | 19'076 | |
Stimmausweise | 15'812 | |
Stimmbeteiligung | 15'807 | 82,89% |
Stimmen ausser Betracht | 524 | |
┗━ Leere Stimmen | 25 | |
┗━ Ungültige Stimmen | 499 | |
Gültige (= massgebende) Stimmen | 15'283 | auf die gültigen Stimmen bezogen |
┗━ Ja-Stimmen | 3'602 | 23,57% |
┗━ Nein-Stimmen | 11'681 | 76,43% |
Medien | Stimmzettel | |
Bemerkungen |
Vor der Abstimmung über die Fristenlösung
im erklärt Erbprinz Alois, der Fürst werde seine Sanktion
verweigern, wenn die Initiative abgenommen werde. Sie wird verworfen, doch
es bildet sich die Bürgerinitiative "Damit deine Stimme zählt", die die
Verfassung so ändern will, dass der Fürst seine Sanktion gegen Volksabstimmungen
nicht mehr verweigern kann. Das Fürstenhaus gibt darauf bekannt, einer
Einschränkung der fürstlichen Vollmachten werde es nur via Initiative auf
Abschaffung der Monarchie (Art. 113 der Verfassung) zustimmen.
Die Bürgerinitiative reicht ihre Frage am ein, die Unterschriftensammlung dauert vom bis . Von 1'732 eingereichten Unterschriften sind 1'726 gültig. Der Landtag lehnt sie am mit 7 zu 18 Stimmen ab; die Regierung legt am gleichen Tag das Abstimmungsdatum fest. Amtliches Endergebnis vom . Verfassungsinitiative nach Art. 64 Abs. 2 der Verfassung durch mindestens 1500 Stimmberechtigte.
Abstimmungstext:
Art. 65 Abs. 1
Art. 66 Abs. 5 und 6
Art. 112 Abs. 2 | |
Quellen |
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Vollständigkeit | Endergebnis | |
Letzte Änderung |