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Liechtenstein, 2. Juni 1985 : 21 statt 15 Landtagsmitglieder / 25 statt 15 Landtagsmitglieder

Gebiet Liechtenstein
┗━ Stellung unabhängiger Staat
Datum
Vorlage 21 statt 15 Landtagsmitglieder / 25 statt 15 Landtagsmitglieder
┗━ Fragemuster 3 Optionen als Alternativfrage
┗━ Gesetzliche Grundlage 1. Option → Initiative → durch Volk → bindend unter Vorbehalt: fürstliche Sanktion bei Annahme → Stufe: Verfassung → Partialrevision (Einzelthema), formulierter Entwurf
2. Option → Obligatorisches Referendum → durch Parlament → bindend unter Vorbehalt: fürstliche Sanktion bei Annahme → Stufe: Verfassung → Partialrevision (Einzelthema), Gegenentwurf
3. Option → Nein zu allem
Ergebnis alle Optionen verworfen
┗━ Mehrheiten gültige Stimmen
Stimmberechtigte 12'317
Stimmbeteiligung 8'801 71,45%
Stimmen ausser Betracht 310
┗━ Leere Stimmen 192
┗━ Ungültige Stimmen 118
Gültige (= massgebende) Stimmen 8'491auf die gültigen Stimmen bezogen
┗━ 21 statt 15 Landtagsmitglieder 3'310 38,98%
┗━ 25 statt 15 Landtagsmitglieder 3'701 43,59%
┗━ Nein-Stimmen 1'478 17,43%
Bemerkungen Beide Parteien reichen eine Verfassungsinitiative zur Vergrösserung des Landtags von 15 Sitzen ein.

[A] von der Vaterländischen Union am eingereicht (13 Sitze im Ober-, 8 im Unterland)
[B] von der Freien Bürgerpartei am eingereicht (15 Sitze im Ober-, 10 im Unterland)

Im Landtag stimmt am jede Partei nur der eigenen Initiative zu, so erreicht keine die nötige Mehrheit. Obwohl sich in der Abstimmung eine grosse Mehrheit für eine Erhöhung ausspricht, bleibt wegen des Abstimmungsverfahrens alles beim alten.

Verfassungsinitiativen nach Art. 64 Abs. 2 der Verfassung durch mindestens 1500 Stimmberechtigte.

Quellen
Vollständigkeit Endergebnis
Letzte Änderung