Lettland, 7. Juli 2007 : Aufhebung der Änderungen am Staatssicherheitsgesetz
Gebiet | Lettland | |
┗━ Stellung | unabhängiger Staat | |
Datum | ||
Vorlage | Aufhebung der Änderungen am Staatssicherheitsgesetz | |
┗━ Fragemuster | Entscheidungsfrage | |
┗━ Gesetzliche Grundlage | Mehrstufiges Verfahren → durch Staatspräsident, Unterschriftensammlung → bindend → Stufe: Gesetz | |
Ergebnis | verworfen | |
┗━ Mehrheiten | abgegebene Stimmen, 453'730 Mindestbeteiligung | |
Stimmberechtigte | 1'497'946 | |
Stimmbeteiligung | 338'348 | 22,58% |
Gültige (= massgebende) Stimmen | 338'348 | auf alle abgegebenen Stimmen bezogen |
┗━ Ja-Stimmen | 326'479 | 96,49% |
┗━ Nein-Stimmen | 10'207 | 3,01% |
┗━ Stimmen ausser Betracht | 1'662 | 0,49% |
Bemerkungen |
In den Parlamententsferien zwischen Weihnachten und Neujahr 2006/2007
erlässt die Regierung mit der Notstandsklausel der Verfassung (Art. 81)
Änderungen an zwei Gesetzen zur Staatssicherheit, die ihr Zugriff auf
Daten des Büros für Verfassungsschutz, der Sicherheitspolizei und des
militärischen Geheimdiensts geben. Präsidentin Vike-Freiberga legt am
ihr Veto ein, die Saeima (Parlament) überstimmt es am mit
57 zu 32 Stimmen für das Sicherheitsgesetz und mit 53 zu 32 über das
Gesetz über nationale Sicherheitsbehörden. Die Präsidentin legt am
ein zweites Veto nach Art. 72 der Verfassung ein.
Dies öffnet ein zweimonatiges Fenster, um durch 10% der Stimmberechtigten eine Volksabstimmung herbeizuführen. Die Saeima zieht die Änderungen am zurück, doch das Referendum lässt sich nicht mehr aufhalten. Die Einschreibefrist für das Referendum läuft vom bis , das Quorum beträgt 149'064 Unterschriften. Die Zentralwahlkommission gibt das Ergebnis am bekannt: 214'966 Unterschriften (14,42% der Stimmberechtigten) gegen das Staatssicherheitsgesetz, 214'906 (14,41%) gegen das andere. Die Saeima schafft die Notstandsklausel am mit 90 zu 0 Stimmen ab. Die Abstimmung ist gültig, wenn mindestens die Hälfte der Beteiligung der letzten Saeima-Wahl, also 453'730 erreicht wird. Die Urnen sind von bis offen. Die Vorlage ist abgelehnt, weil das Beteiligungsquorum nicht erreicht wird. Dazu ist die Mehrheit der abgegebenen Stimmen nötig.
Abstimmungsfrage: | |
Gleichzeitig mit | ||
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Vollständigkeit | Endergebnis | |
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