Republik Moldau (Moldawien), 5. September 2010 : Volkswahl des Präsidenten
Gebiet | Republik Moldau (Moldawien) | |
┗━ Stellung | unabhängiger Staat | |
Datum | ||
Vorlage | Volkswahl des Präsidenten | |
┗━ Fragemuster | Entscheidungsfrage | |
┗━ Gesetzliche Grundlage | Plebiszit → durch Parlament → ad hoc → Stufe: Verfassung → Partialrevision (Einzelthema) | |
Ergebnis | verworfen | |
┗━ Mehrheiten | gültige Stimmen, 33,33% Mindestbeteiligung | |
Stimmberechtigte | 2'721'623 | |
Stimmbeteiligung | 818'429 | 30,29% |
Stimmen ausser Betracht | 12'962 | |
Gültige (= massgebende) Stimmen | 805'467 | auf die gültigen Stimmen bezogen |
┗━ Ja-Stimmen | 707'468 | 87,83% |
┗━ Nein-Stimmen | 97'999 | 12,13% |
Medien | Stimmzettel (rumänisch) Stimmzettel (russisch) | |
Bemerkungen |
In Moldawien wählt seit 2000 das Parlament den Staatspräsidenten mit mindestens
61 von 101 Stimmen. Wenn in zwei Wahlgängen kein Kandidat diese Mehrheit
erhält, finden Neuwahlen statt. In den Wahlen vom und erhält
keiner der Parteienblöcke (KP und Allianz für europäische Integration, AEI) 61
Sitze. Um die Blockade zu brechen, will die AEI, die über 53 Abgeordnete verfügt,
mit einer Verfassungsänderung wieder die Volkswahl des Präsidenten durchsetzen.
Da sie auch nicht über die nötige Zweidrittelsmehrheit für Verfassungsänderungen
verfügt, beruft sie sich u. a. auf Art. 75 der Verfassung, der die wichtigsten
Fragen in Gesellschaft und Staat bindenden Volksabstimmungen unterwirft.
Am kündigt Parlamentspräsident Ghimpu eine Volksabstimmung und Neuwahlen für dem an. Am ändert das Parlament das Wahlgesetz, so dass die Mehrheit der gültigen Stimmen bei einer Mindestbeteiligung von % (statt 50%) reicht. Das Verfassungsgericht billigt am das Vorgehen. Am folgenden Tag beschliesst das Parlament, in Art. 78 wieder eine Volkswahl des Präsidenten festzuschreiben und dies gemäss Art. 75 einer Volksabstimmung zu unterstellen. Die Urnen sind von bis geöffnet. Die Vorlage ist verworfen, weil die Mindestbeteiligung nicht erreicht wird. Endergebnis der Zentralwahlkommission vom , vom Verfassungsgericht am verkündet. Interimspräsident Ghimpu setzt daraufhin Neuwahlen für den an. Die Legalität der Revision ist unklar, weil die AEI das Verfahren gemäss Art. 143 (6 Monate Wartefrist und Zweidrittelsmehrheit im Parlament) umgeht.
Abstimmungsfrage: | |
Quellen |
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Vollständigkeit | Endergebnis | |
Letzte Änderung |