Nördliche Marianen, 3. November 1985 : Neuregelung des Gouverneursvetos Gebiet Nördliche Marianen ┗━ Stellung abhängiges Gebiet mit begrenzter Selbstverwaltung (Vereinigte Staaten von Amerika) Datum 3. November 1985 Vorlage Neuregelung des Gouverneursvetos ┗━ Fragemuster Entscheidungsfrage ┗━ Abstimmungstyp Obligatorisches Referendum → durch Verfassungsrat → bindend → Stufe: Verfassung → Partialrevision (Einzelthema) Ergebnis angenommen ┗━ Mehrheiten abgegebene Stimmen, 66,67% der Untereinheiten Stimmberechtigte 7'610 Stimmbeteiligung --- --- % Gültige (= massgebende) Stimmen --- ┗━ Ja-Stimmen --- --- % ┗━ Nein-Stimmen --- --- % ┗━ Stimmen ausser Betracht --- --- % Senatswahlkreise 3 ┗━ Annehmende Senatswahlkreise --- ┗━ Verwerfende Senatswahlkreise --- Bemerkungen Siehe Vorlage 1. Kapitel II Art. 7 wird an mehreren Stellen geändert, die das Veto des Gouverneurs genauer definieren. Gleichzeitig mit Umweltschutz Schutz der Verbrechensopfer Abtreibungsverbot Wohnsitzpflicht für Kandidatinnen und Kandidaten im Wahlkreis Keine Erleichterung von Einbürgerungen Abgeordnete nicht als Staatsangestellte Sitzungsdauer der Parlamentskammern Ausgabenbeschränkungen für Parlamentsdienste Gemeinsames Ratsbüro für Senat und Abgeordnetenhaus Wahlanforderungen des Gouverneurs Gemeinsame Wahl von Gouverneur und Vizegouverneur Amtsnachfolge von Gouverneur und Vizegouverneur Befugnisse des Gouverneurs Ausserordentliche Befugnisse des Gouverneurs Stellung des Staatsanwalts Ombudsmann Lohnvorschrift für den Berater für Karolinische Angelegenheiten Errichtung eines Rentensystems für Beamte Kommissionen und Aufsichtsbehörden Büro für Frauenfragen Büro für Eingeborenenangelegenheiten Gerichtsorganisation Vertretung bei den USA Lokalverwaltung Wahltag Amtsniederlegung vor der Kandidatur für ein anderes Amt Steuererhebung nur für öffentliche Bedürfnisse Grundeigentumssteuer für Wohn- und Ackerbauland nur mit Dreiviertelsmehrheit Plan zur Schuldenfinanzierung Überwachung der Staatsausgaben Verwaltung des öffentlichen Landes durch eine eigene Agentur Zusammensetzung der Investitionsbehörde für öffentliches Land Landbesitz nur für Personen nordmarianischen Ursprungs Regelung der Langzeitverpachtung von Grund und Boden Landbesitz nur für nordmarianische Firmen Unbewohnte Inseln als Naturschutz- und Erholungsgebiete Erziehungswesen Verfassungsreform durch den Verfassungsrat Erlass von Ethikbestimmungen für alle gewählten und ernannten Ämter Unabhängige Personalkommission Glücksspiele nur mit gesetzlicher Bewilligung Offizielle Symbole und Sprachen Neudefinition der Staatsangehörigkeit Quellen Siehe Vorlage 1. Vollständigkeit Zahlen fehlen ganz Letzte Änderung 24. Januar 2018
Kapitel II Art. 7 wird an mehreren Stellen geändert, die das Veto des Gouverneurs genauer definieren.