Südwestafrika (Namibia), ??. Juni 1946 : Anschluss an die Südafrikanische Union
Gebiet | Südwestafrika (Namibia) | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
┗━ Stellung | Treuhand-/Mandatsgebiet (Südafrika) wird Staatsteil (Südafrika) | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Datum | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Vorlage | Anschluss an die Südafrikanische Union | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
┗━ Fragemuster | Entscheidungsfrage | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
┗━ Gesetzliche Grundlage | Plebiszit → durch Zentralbehörden → ad hoc → Stufe: Selbstbestimmung | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Ergebnis | angenommen | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
┗━ Mehrheiten | gültige Stimmen | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Stimmberechtigte | 299'160 | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Stimmbeteiligung | 242'370 | 81,14% | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Gültige (= massgebende) Stimmen | 242'370 | auf die gültigen Stimmen bezogen | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
┗━ Ja-Stimmen | 208'850 | 85,46% | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
┗━ Nein-Stimmen | 33'520 | 14,54% | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Bemerkungen |
Südafrika besetzt 1915 Deutsch-Südwestafrika und erhält es 1919 vom
Völkerbund als Mandat Typ C : dünn besiedelte Gebiete mit unterentwickelter
Bevölkerung ohne Aussicht auf eine Selbständigkeit, die mehr oder weniger
wie Staatsgebiet verwaltet werden können.
Die UNO will die Mandate des 1946 formell aufgelösten Völkerbundes in Treuhandgebiete verwandeln und verlangt von Südafrika, das Gebiet der UNO zu unterstellen. Südafrika will das Gebiet seinem Staat einverleiben; ab 1949 entsendet die weisse Bevölkerung sechs Abgeordnete ins Parlament von Kapstadt. 1967 entzieht die UNO Südafrika das Mandat und anerkennt die SWAPO als alleinige Vertreterin Südwestafrikas. Von 1968 an lautet sein Name Namibia. Der europäische Bevölkerungsteil ist seit jeher für den Anschluss an Südafrika. Ihr Lokalparlament verlangt am den Anschluss. Gleichzeitig halten die südafrikanischen Behörden im Mai und Juni unter der 'eingeborenen' d. h. afrikanischen Bevölkerung eine Konsultativabstimmung (Native Referendum) ab, indem Stammesälteste, Häuptlinge etc. eine Erklärung unterschreiben (oder nicht), die einen Anschluss an Südafrika fordert. Dabei werden die Stimmen en bloc dafür oder dagegen gezählt.
Vorgelegte Frage: Es handelt sich also um keine Abstimmung im eigentlichen Sinn, wird aber von Südafrika immer als Referendum bezeichnet. Gewisse Ethnien in entlegenen Gebieten konnten nicht befragt werden. Der Abstimmungsmodus verhindert leere oder ungültige Stimmen. Siehe Tabelle.
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Quellen |
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Vollständigkeit | Endergebnis | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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