Nauru, 13. November 2021 : Parlaments- und Regierungsämter nur für alteingessene Staatsangehörige
Gebiet | Nauru | |
┗━ Stellung | unabhängiger Staat | |
Datum | ||
Vorlage | Parlaments- und Regierungsämter nur für alteingessene Staatsangehörige | |
┗━ Fragemuster | Entscheidungsfrage | |
┗━ Gesetzliche Grundlage | Plebiszit → durch Regierung → nicht bindend → Stufe: Verfassung → Partialrevision (Einzelthema), allgemeine Anregung | |
Ergebnis | angenommen | |
┗━ Mehrheiten | gültige Stimmen | |
Stimmberechtigte | 7'903 | |
Stimmbeteiligung | 6'490 | 82,12% |
Stimmen ausser Betracht | 68 | |
Gültige (= massgebende) Stimmen | 6'422 | auf die gültigen Stimmen bezogen |
┗━ Ja-Stimmen | 4'572 | 71,19% |
┗━ Nein-Stimmen | 1'850 | 28,81% |
Medien | Stimmzettel | |
Bemerkungen |
Art. 71 bis 76 der Verfassung legen fest, dass Personen, die zum Zeitpunkt der
Unabhängigkeit Naurus am zur Gemeinschaft Naurus gehören, automatisch
Staatsangehörige werden; dasselbe gilt für ihre Nachkommen. Weiter kann das
Parlament Gesetze zur Ein- und Ausbürgerung erlassen, ausdrücklich im Falle
doppelter Staatsangehörigkeit. Art. 30 und 31 legen fest, dass sich nur
Staatsangehörige Naurus ins Parlament und damit in die Regierung wählen lassen
können; dabei gibt es keinen Unterschied zwischen alteingesessenen und
eingebürgerten Staatsangehörigen.
Obwohl die Anzahl Eingebürgerter gering ist, gibt es Bestrebungen, das passive Wahlrecht ins Parlament auf Alteingesessene zu beschränken. Die entsprechenden Bestimmungen in der Verfassung könnte das Parlament gemäss Art. 84 ohne Volksabstimmung ändern, doch die Regierung unter Präsident Aingimea erlässt am eine Rahmenverordnung für konsultative Volksabstimmungen ("Electoral (Survey or Poll) Regulations 2021"). Es herrscht Stimmpflicht, obwohl das Ergebnis nicht bindend ist. Am setzt die Regierung die Abstimmung an, die Urnen sind von bis geöffnet. Endergebnis vom . Der Präsident erklärt am , die Regierung habe mit dem Ergebnis ein Mandat erhalten, die Wählbarkeit entsprechend einzuschränken und legt dem Parlament im März 2022 eine Verfassungsreform vor, die Art. 30 und 71 in diesem Sinne ändern soll.
Abstimmungsfrage: | |
Quellen |
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Vollständigkeit | Endergebnis | |
Letzte Änderung |