Am lehnt Palau die Mikronesische
Verfassung ab. Der am
gewählte Verfassungsrat schreibt eine Verfassung, die er am mit 35
von 38 Stimmen annimmt. Das palauische Bezirksparlament,
aus dem sich die Verfassungsbefürworter zurückgezogen haben, lehnt die Verfassung
bei fehlendem Quorum ab, der Hohe Kommissar der Treuhandbehörde lässt die Abstimmung
ohne Unterschrift unter die Verfassung aber zu.
Das Bezirksparlament lehnt sie im ab und setzt eine eigene
Verfassungskommission mit 9 Mitgliedern ein, die die Artikel zum ABC-Waffenverbot
(Kap. II Art. 3 und Kap. XIII Art. 6) in ihren Beratungen vom bis
streicht. Das Bezirksparlament bestätigt sie am , der Hohe Kommissar
unterschreibt am .
Im wird diese Verfassung jedoch abgelehnt.
Am findet die Wahl zum Bezirksparlament statt, deren Verschiebung
der Hohe Kommissar ablehnt, weil die Amtszeit des alten Parlaments am
endet.
Ein neu gewählter Verfassungsrat bestätigt die Version vom . Der Hohe
Kommissar unterzeichnet sie am . Sie wird in der
Abstimmung vom angenommen und tritt am
in Kraft. Amtliches Endergebnis vom .
Bundesstaat mit 16 Staaten
Präsident und Vizepräsident mit vierjähriger Amtszeit, einmal wiederwählbar
2-Kammer-Parlament Olbiil Era Kelulau (OEK)
Abtretung wichtiger Rechte bei Verteidigung, Sicherheit und Aussenpolitik im Staatsvertrag
durch Zweidrittelsmehrheit im OEK, dann Spezialabstimmung mit einfacher Mehrheit (Kap. II Art. 3)
Bei ABC-Waffen wie oben, aber Spezialabstimmung mit Mehrheit von 75% (Kap. II Art. 3)
Bei ABC-Waffen auch Lagerung, Aufbereitung etc. nur mit Spezialabstimmung durch
eine Mehrheit von 75% (Kap. XIII Art. 6)
Verfassungsänderung durch Zweidrittelsmehrheit im OEK, Verfassungsinitiative
durch 25% der Stimmberechtigten oder Verfassungsrat (Kap. XIV Art. 1)
Obligatorisches Verfassungsreferendum, nur zusammen mit allgemeinen Wahlen,
Quorum 12 von 16 Staaten (Kap. XIV Art. 2)
Mindestens alle 15 Jahre muss den Stimmberechtigten die Grundsatzfrage "Shall there
be a Convention to revise or amend the Constitution?" vorgelegt werden. Einfaches Mehr
reicht (Kap. XIV Art. 1)
Aufhebung von Inkonsistenzen zwischen dem "Compact of Free Association" und der
Verfassung durch temporäre Verfassungsänderung; eine Abstimmung darüber ist jederzeit
möglich (Kap. XV Art. 11)