Paraguay, 9. Oktober 2011 : Wahlrecht für Staatsangehörige im Ausland
Gebiet | Paraguay | |
┗━ Stellung | unabhängiger Staat | |
Datum | ||
Vorlage | Wahlrecht für Staatsangehörige im Ausland | |
┗━ Fragemuster | Entscheidungsfrage | |
┗━ Gesetzliche Grundlage | Obligatorisches Referendum → durch Parlament → bindend → Stufe: Verfassung → Partialrevision (Einzelthema) | |
Ergebnis | angenommen | |
┗━ Mehrheiten | gültige Stimmen | |
Stimmberechtigte | 3'039'308 | |
Stimmbeteiligung | 385'078 | 12,67% |
Stimmen ausser Betracht | 4'405 | |
┗━ Leere Stimmen | 1'484 | |
┗━ Ungültige Stimmen | 2'921 | |
Gültige (= massgebende) Stimmen | 380'673 | auf die gültigen Stimmen bezogen |
┗━ Ja-Stimmen | 298'480 | 78,41% |
┗━ Nein-Stimmen | 82'193 | 21,59% |
Medien | Stimmzettel | |
Bemerkungen |
Das Abgeordnetenhaus (80 Sitze) stimmt am mit 52 zu 0 Stimmen
einer Vorlage zu, die Staatsangehörigen im Ausland das Stimmrecht gibt.
Der Senat (45 Sitze) folgt am mit 33 zu 0 Stimmen.
Die Wahlbehörde setzt das Abstimmungsdatum am mit Resolution 33/2011 fest. Die Urnen sind von bis geöffnet. Stimmberechtigt sind im Gegensatz zu Gemeindewahlen keine Ausländer. Es herrscht Stimmpflicht. Einfache Verfassungsänderung ("enmienda") gemäss Art. 290 der Verfassung. Die Vorlage benötigt eine absolute Mehrheit in beiden Kammern des Parlaments, darauf muss innert 180 Tagen eine Volksabstimmung stattfinden.
Abstimmungsfrage: | |
Quellen |
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Vollständigkeit | Endergebnis | |
Letzte Änderung |