Rumänien, 26. Mai 1864 : Verfassung und Wahlgesetz
Gebiet | Rumänien | |
┗━ Stellung | Staatsteil mit Autonomie (Osmanisches Reich) | |
Datum | ||
Vorlage | Verfassung und Wahlgesetz | |
┗━ Fragemuster | Entscheidungsfrage | |
┗━ Gesetzliche Grundlage | Plebiszit → durch Fürst → ad hoc → Stufe: Verfassung → Totalrevison | |
Ergebnis | angenommen | |
┗━ Mehrheiten | gültige Stimmen | |
Stimmberechtigte | 754'148 | |
Stimmbeteiligung | --- | 90,69% |
Stimmen ausser Betracht | --- | |
Gültige (= massgebende) Stimmen | 683'928 | auf die gültigen Stimmen bezogen |
┗━ Ja-Stimmen | 682'621 | 99,81% |
┗━ Nein-Stimmen | 1'307 | 0,19% |
Bemerkungen |
Nach dem Krimkrieg beschliessen die europäischen Mächte die innere Autonomie unter
formeller Oberhoheit der Hohen Pforte. 1859 wählen die Diwane der Moldau und der Walachei
Alexander Cuza zum Fürsten beider Gebiete. 1861 anerkennt die Hohe Pforte die
Vereinigung und legt beide Diwane zusammen.
Cuza und der Diwan liegen im Dauerstreit. Hauptpunkte sind das Wahlrecht, das durch einen hohen Zensus belastet ist, und Cuzas eigene Kompetenzen. Am stellt er seine Vorschläge zu Verfassung und Wahlrecht vor. Der Diwan verweigert am jede Zusammenarbeit, worauf Cuza ihn auflöst und eine Volksabstimmung vom 22. bis ansetzt. Das Endergebnis liegt am vor. Die Anzahl der Nichtstimmenden beträgt zuerst 52'520, wird dann aber korrigiert. Hauptpunkte des "Statuts zur Erweiterung der Pariser Konvention":
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Quellen |
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Vollständigkeit | Endergebnis | |
Letzte Änderung |