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Slowenien, 23. November 2025 : Sterbehilfegesetz

Gebiet Slowenien
┗━ Stellung unabhängiger Staat
Datum
Vorlage Sterbehilfegesetz
┗━ Fragemuster Entscheidungsfrage
┗━ Gesetzliche Grundlage Fakultatives Referendum → durch Volk → bindend → Stufe: Gesetz → vollständige Aufhebung
Ergebnis verworfen
┗━ Mehrheiten gültige Stimmen, 20% der Stimmberechtigten zur Ablehnung
Stimmberechtigte 1'695'039
Stimmausweise 696'341
Stimmbeteiligung 696'294 41,08%
Stimmen ausser Betracht 2'445
Gültige (= massgebende) Stimmen 693'849auf die gültigen Stimmen bezogen
┗━ Ja-Stimmen 323'047 46,56%
┗━ Nein-Stimmen 370'802 53,44%
Bemerkungen Im befürworten 54,9% der Stimmenden in einer konsultativen Grundsatzabstimmung das Recht auf Sterbehilfe. Die Nationalversammlung beschliesst am mit 50 zu 34 ein entsprechendes Gesetz. Damit erhalten volljährige, entscheidungsfähige Personen das Recht, ihr Leben freiwillig zu beenden, wenn es aufgrund einer schweren, unheilbaren Krankheit oder einer anderen dauerhaften Störung unerträglich beeinträchtigt ist.

Der Staatsrat (2. Kammer) legt am sein Veto ein, das die Nationalversammlung am mit 50 zu 10 Stimmen überstimmt. Das Komitee "Gegen Patientenvergiftung!" ("Proti zastrupitvi bolnikov!") reicht am 15'000 Unterschriften (Quorum 2'500) zur Einleitung eines Referendums ein. Am legt die Nationalversammlung die Hauptsammelfrist fest. Wegen der Sommerpause beginnt sie erst am und dauert 35 Tage. Das Komitee reicht am 46'245 Unterschriften ein; die Nationalversammlung legt den Abstimmungstermin am fest.

Fakultatives Gesetzesreferendum nach Art. 90 Abs. 1, Art. 97 und Art. 99 der Verfassung durch mindestens 40'000 Stimmberechtigte. Ein Neinmehrheit muss mindestens 20% der Stimmberechtigten ausmachen. Dieses Quorum (338'777 von 1'693'885 am Abstimmungstag Stimmberechtigten) wird mit 21,9% erreicht. Die Urnen sind von bis geöffnet.

Am erhebt das Komitee "Srebrna nit" (Silberner Faden) Einsprache bei der Wahlkommission (DVK), der Abstimmungskampf sei nicht ordnungsgemäss abgelaufen und will eine Wiederholung der Volksabstimmung. An der Sitzung vom weist die DVK die Einsprache ab, weil sie a) zu spät eingereicht worden sei und b) die DVK für solche Beschwerden nicht zuständig sei, und bestätigt das Endergebnis. Das Komitee zieht den Fall vor das Verfassungsgericht.

Abstimmungsfrage:
"Ali ste za to, da se uveljavi Zakon o pomoči pri prostovoljnem končanju življenja (ZPPKŽ), ki ga je sprejel Državni zbor na seji dne 24. julija 2025?"
"Sind Sie dafür, dass das Gesetz über das unterstützte freiwillige Lebensende (ZPPKŽ), das die Nationalversammlung in ihrer Sitzung vom 24. beschlossen hat, in Kraft tritt?"

Quellen
Vollständigkeit Endergebnis
Letzte Änderung