Hultschiner Ländchen (Tschechien), ??. November 1919 : Verbleib bei Deutschland
Gebiet
Hultschiner Ländchen (Tschechien)
┗━ Stellung
Staatsteil (Tschechoslowakei) wird Staatsteil (Deutsches Reich)
Datum
Vorlage
Verbleib bei Deutschland
┗━ Fragemuster
Entscheidungsfrage
┗━ Abstimmungstyp
Inoffizielle Abstimmung → Stufe: Selbstbestimmung
Ergebnis
angenommen
┗━ Mehrheiten
gültige Stimmen
Stimmberechtigte
48'446
Stimmbeteiligung
---
--- %
Stimmen ausser Betracht
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Gültige (= massgebende) Stimmen
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┗━ Ja-Stimmen
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93,70%
┗━ Nein-Stimmen
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6,30%
Bemerkungen
Art. 83 des Versailler Vertrags sieht vor, dass Deutschland das Hultschiner
Ländchen ohne Volksabstimmung der Tschechoslowakei abtritt. Am fordert
die deutsche Regierung erfolglos, im Gebiet eine Abstimmung abzuhalten. Darauf
tun dies die Gemeinden auf eigene Faust, aber sie bleibt ohne
Einfluss. Seit gehört es zur Tschechoslowakei, später zu Tschechien.