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Katalonien (Spanien), 2. August 1931 : Autonomiestatut


Katalonien (Spanien), 2. August 1931 : Autonomiestatut

Gebiet Katalonien (Spanien)
┗━ Stellung Staatsteil (Spanien) wird Staatsteil mit Autonomie (Spanien)
Datum
Vorlage Autonomiestatut
┗━ Fragemuster Entscheidungsfrage
┗━ Gesetzliche Grundlage Initiative → durch Gemeinderäte → bindend → Stufe: Selbstbestimmung
Ergebnis angenommen
┗━ Mehrheiten 66,67% der Stimmberechtigten
Stimmberechtigte 792'582
Stimmbeteiligung 597'072 75,33%
Gültige (= massgebende) Stimmen 792'582auf alle Stimmberechtigten bezogen
┗━ Ja-Stimmen 592'691 74,78%
┗━ Nein-Stimmen 3'276 0,41%
┗━ Stimmen ausser Betracht 1'105 0,13%
┗━ Nicht teilgenommen 195'510 24,67%
Bemerkungen Die Abstimmung findet zwischen der Ausrufung der Republik am und der Verabschiedung der neuen Verfassung am statt. Oberst Macià ruft am selben Tag eine Katalanische Republik aus; sie besteht aber nur drei Tage. Er wird später im autonomen Katalonien erster Präsident der Generalitat (Regionalregierung). Die Cortes akzeptieren das Statut mit einigen Änderungen wegen des Souveränitätstartikels am mit 314 zu 24 Stimmen.

Es stimmen die Provinzen Barcelona, Tarragona, Lleida/Lerida und Girona/Gerona ab.

Die Ja-Stimmen machen 74,78 % der Stimmberechtigten aus, was nach Art. 12 der republikanischen Verfassung gereicht hätte; dort wird eine Zweidrittelsmehrheit der Stimmberechtigten verlangt. Da über das Statut vor der Inkraftsetzung der Verfassung am abgestimmt wird, begnügen sich die Cortes mit der reinen Abstimmung ohne formellen Beginn des Prozesses durch Gemeinderäte, die mindestens zwei Drittel der Stimmberechtigten vertreten.

Quellen
Vollständigkeit Endergebnis
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