Liberia, 3. Mai 1870 : Bestätigung der Verfassungsänderungen vom Mai 1869

Gebiet Liberia
┗━ Stellung unabhängiger Staat
Datum
Vorlage Bestätigung der Verfassungsänderungen vom Mai 1869
┗━ Fragemuster Entscheidungsfrage
┗━ Gesetzliche Grundlage Plebiszit → durch Präsident → ad hoc → Stufe: Verfassung → Partialrevision (Einzelthema)
Ergebnis verworfen
┗━ Mehrheiten 66,67% der gültigen Stimmen
Stimmberechtigte ---
Stimmbeteiligung --- --- %
Stimmen ausser Betracht ---
Gültige (= massgebende) Stimmen ---auf die gültigen Stimmen bezogen
┗━ Ja-Stimmen --- --- %
┗━ Nein-Stimmen --- --- %
Bemerkungen Vorgeschichte

Im Streit um die Amtszeitverlängerungen von 1869 beschliesst das Parlament am folgendes Gesetz:
"Sec. 1 That the President be and he is hereby authorized to submit the question to the people of this Republic to be voted on in May, 1870: Is the Amendment to the Constitution which was to have been submitted to all the electors of this Republic May last A. D. 1869 carried?
Sec. 2 The tickets shall read:
The Constitutional Amendment carried, Yes
The Constitutional Amendment carried, No
Sec. 3 The President shall cause this Resolution to be published immediately after its approval, and sent to each of the counties of this Republic."

Dieser Beschluss ist verfassungswidrig: nur Verfassungsänderungen, aber nicht Beschlüsse über ihre Annahme oder Ablehnung können einer Volksabstimmung unterstellt werden.

Präsident Roye lässt die Stimmen selbst auszählen und verkündet die Annahme, aber das Parlament verlangt die Stimmzettel heraus, weil es für die Auszählung zuständig sei. Es beschliesst die Ablehnung der Vorlage, weil der Präsident nicht zur Auszählung ermächtigt sei. Im finden gegen Royes Widerstand Wahlen statt. Nach Unruhen setzt das Parlament am Roye ab. Im wird der neue Präsident Roberts gewählt, der sein Amt am antritt.

Abstimmungsfrage:
"Is the Amendment to the Constitution which was to have been submitted to all the electors of this Republic May last A. D. 1869 carried?"

Quellen
Vollständigkeit Zahlen fehlen ganz
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