Litauen, 20. Oktober 1996 : Verkleinerung des Parlaments von 141 auf 111 Sitze
Gebiet | Litauen | |
┗━ Stellung | unabhängiger Staat | |
Datum | ||
Vorlage | Verkleinerung des Parlaments von 141 auf 111 Sitze | |
┗━ Fragemuster | Entscheidungsfrage | |
┗━ Gesetzliche Grundlage | Obligatorisches Referendum → durch Parlament → bindend → Stufe: Verfassung → Partialrevision (Einzelthema) | |
Ergebnis | verworfen | |
┗━ Mehrheiten | 50% + 1 der Stimmberechtigten | |
Stimmberechtigte | 2'597'530 | |
Stimmbeteiligung | 1'353'448 | 52,11% |
Gültige (= massgebende) Stimmen | 2'597'530 | auf alle Stimmberechtigten bezogen |
┗━ Ja-Stimmen | 879'727 | 33,86% |
┗━ Nein-Stimmen | 238'635 | 9,18% |
┗━ Stimmen ausser Betracht | 224'691 | 8,65% |
┗━ Nicht teilgenommen | 1'244'082 | 47,89% |
Medien | Stimmzettel | |
Bemerkungen |
Vorlagen 1 bis 4 kommen mit der ersten Runde Seimas-Wahlen zur Abstimmung, Vorlage
5 mit der zweiten Runde.
Vorlagen 1 bis 3 (Parlamentsvorlagen) stehen auf einem einzigen Stimmzettel,
Vorlage 4 (Gesetzesinitiative) und Vorlage 5 (Parlamentsvorlage) haben einen eigenen
Zettel. Für Vorlage 1 bis 3 bzw. 4 liegt das amtliche Endergebnis am vor,
für Vorlage 5 am .
Die Anzahl der ungültigen Stimmzettel ist bei den Vorlagen 1 bis 3 gleich, weil eine ungültige Antwort den ganzen Zettel mit allen drei Fragen ungültig macht. Diese Unterscheidung ist aber unerheblich, weil zur Annahme gemäss Referendumsgesetz die Mehrheit der Stimmberechtigten nötig ist, was keine Vorlage erreicht. Vom Parlament am mit 62 zu 25 Stimmen bei 14 Enthaltungen angenommen. Die Vorlagen 1 bis 3 und 5 kommen zur Abstimmung, weil die 60%-Mehrheit im Parlament nicht erreicht wurde (Art. 69 der Verfassung)
Abstimmungsfrage (Vorlagen 1 bis 3):
Art. 55 Die Änderung soll bei den nächsten Wahlen wirksam werden. | |
Gleichzeitig mit | ||
Quellen |
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Vollständigkeit | Endergebnis | |
Letzte Änderung |