Siehe Vorlage 1
Obligatorisches Verfassungsreferendum nach Kap. XII Art. 4 der Verfassung.
Nötig sind zwei Drittel der gültigen Stimmen.
Die Vorlage erreicht das absolute Mehr der gültigen Stimmen aber nicht das
Quorum von zwei Dritteln.
Das Thema der Vorlage ist unbekannt.
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