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Türkei, 6. September 1987 : Verfassungsreform


Türkei, 6. September 1987 : Verfassungsreform

Gebiet Türkei
┗━ Stellung unabhängiger Staat
Datum
Vorlage Verfassungsreform
┗━ Fragemuster Entscheidungsfrage
┗━ Gesetzliche Grundlage Plebiszit → durch Präsident → bindend → Stufe: Verfassung → Partialrevision (Paket)
Ergebnis angenommen
┗━ Mehrheiten gültige Stimmen
Stimmberechtigte 26'095'630
Stimmbeteiligung 24'436'821 93,64%
Stimmen ausser Betracht 1'088'965
Gültige (= massgebende) Stimmen 23'347'856auf die gültigen Stimmen bezogen
┗━ Ja-Stimmen 11'711'461 50,16%
┗━ Nein-Stimmen 11'636'395 49,84%
Bemerkungen Das Parlament verabschiedet am mit Gesetz Nr. 3361 Verfassungsänderungen, die Präsident Evren zurückweist. Es bestätigt seinen Beschluss, worauf Evren die Reform einer Volksabstimmung unterstellt. Amtliches Endergebnis der obersten Wahlbehörde (YSK) vom .

Präsidialplebiszit für Verfassungsreformen nach Art. 175.

Hauptpunkte

  • Alle türkischen Bürger erhalten zu Beginn des Jahres, in dem sie 20 Jahre alt werden, das Recht, an Wahlen und Volksabstimmungen teilzunehmen, wobei Monate und Tage nicht mitgezählt werden (Art. 67 Abs. 3)
  • Nationalversammlung mit 450 statt 400 Abgeordneten (Art. 75)
  • Obligatorisches Verfassungsreferendum bei Mehrheiten zwischen 60% und 66,7% (Art. 175)
  • Aufhebung des Betätigungsverbots für 723 Politiker nach dem Militärputsch (Übergangsartikel 4 aufgehoben)
Quellen
Vollständigkeit Endergebnis
Letzte Änderung