Türkei, 25. September 1988 : Vorverlegung der Kommunalwahlen

Gebiet Türkei
┗━ Stellung unabhängiger Staat
Datum
Vorlage Vorverlegung der Kommunalwahlen
┗━ Fragemuster Entscheidungsfrage
┗━ Gesetzliche Grundlage Obligatorisches Referendum → durch Parlament → bindend → Stufe: Verfassung → Partialrevision (Einzelthema)
Ergebnis verworfen
┗━ Mehrheiten gültige Stimmen
Stimmberechtigte 26'739'227
Stimmbeteiligung 23'750'873 88,82%
Stimmen ausser Betracht 793'995
Gültige (= massgebende) Stimmen 22'956'878auf die gültigen Stimmen bezogen
┗━ Ja-Stimmen 8'034'933 35,00%
┗━ Nein-Stimmen 14'921'945 65,00%
Bemerkungen Die für 1989 geplanten Gemeindewahlen sollen auf den vorverlegt werden (Art. 127).

Die Verfassungsrevision erreicht drei Fünftel der Nationalversammlung, nicht aber zwei Drittel. Staatspräsident Evren schickt die Vorlage in die Nationalversammlung zurück, die daran festhält. Da sie keine zwei Drittel erreicht, findet eine Volksabstimmung statt.

Obligatorisches Verfassungsreferendum gemäss Art. 175.

Amtliches Endergebnis der obersten Wahlbehörde (YSK) vom .

Quellen
Vollständigkeit Endergebnis
Letzte Änderung