Uruguay, 27. Oktober 2024 : Nächtliche Hausdurchsuchungen
Gebiet | Uruguay | |
┗━ Stellung | unabhängiger Staat | |
Datum | ||
Vorlage | Nächtliche Hausdurchsuchungen | |
┗━ Fragemuster | Entscheidungsfrage | |
┗━ Gesetzliche Grundlage | Initiative → durch Minderheit des Kongresses → bindend → Stufe: Verfassung → Partialrevision (Einzelthema), formulierter Entwurf | |
Ergebnis | verworfen | |
┗━ Mehrheiten | abgegebene Stimmen, 35% der Stimmberechtigten | |
Stimmberechtigte | 2'726'777 | |
Stimmbeteiligung | 2'443'801 | 89,62% |
Gültige (= massgebende) Stimmen | 2'443'801 | auf alle abgegebenen Stimmen bezogen |
┗━ Ja-Stimmen | 961'926 | 39,36% |
┗━ Nein-Stimmen | 1'481'875 | 60,64% |
Medien | Stimmzettel | |
Bemerkungen |
Schon die erste Verfassung von 1830 kennt in Art. 135 die Bestimmung, dass
nächstliche Hausdurchsuchungen ohne Zustimmung des Hausherrn verboten seien.
Die geltende Verfassung von 1967 übernimmt die Bestimmung in Art. 11 fast
wörtlich. Wegen der zunehmenden Kriminalität debattiert das Parlament am
die Frage einer Änderung von Art. 11. Am unterschreiben
71 von 129 Abgeordneten aller Parteien ausser dem Frente Amplio eine
Behördeninitiative, die nächtliche Hausdurchsuchungen denjenigen tagsüber
gleichstellt. Sie übergeben den Antrag am der Wahlbehörde
(Corte Electoral). Sie setzt die Abstimmung am
formell an; gestimmt wird mit einem gelben Zettel.
Diese 71 Stimmen genügen nicht den Anforderungen vom Art. 331 Abs. D, der eine sofortige Volksabstimmung ermöglicht, wenn zwei Drittel in jeder Kammer zustimmen. Behördeninitiative nach Art. 331 Abs. B der Verfassung. Zur Einreichung sind zwei Fünftel des Kongresses, also 52 von 129 Abgeordneten nötig. Nötig sind die absolute Mehrheit der abgegebenen Stimmen und mindestens 35% der Wahlberechtigten. Zusammen mit den allgemeinen Wahlen abgehalten. Mit Ja stimmen heisst den Stimmzettel abgeben, mit Nein stimmen heisst ihn nicht abgeben. So gibt es weder leere noch ungültige Stimmen. Die 7234 Urnen sind von bis geöffnet. Endergebnis vom . Für die Wahlen sind 2'727'120 Stimmberechtigte eingeschrieben, also 353 mehr als für die Volksabstimmung. Der Unterschied bezieht sich auf niedergelassene Ausländer, die nur an Wahlen teilnehmen dürfen.
Art. 11 (neue Fassung): | |
Gleichzeitig mit | ||
Quellen |
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Vollständigkeit | Endergebnis | |
Letzte Änderung |