Andorra, 8. April 1933 : Allgemeines Wahlrecht
Gebiet | Andorra | |
┗━ Stellung | unabhängiger Staat | |
Datum | ||
Vorlage | Allgemeines Wahlrecht | |
┗━ Fragemuster | Entscheidungsfrage | |
┗━ Gesetzliche Grundlage | Plebiszit → durch Parlament → ad hoc → Stufe: Gesetz | |
Ergebnis | angenommen | |
┗━ Mehrheiten | gültige Stimmen | |
Stimmberechtigte | --- | |
Stimmbeteiligung | --- | --- % |
Gültige (= massgebende) Stimmen | --- | auf die gültigen Stimmen bezogen |
┗━ Ja-Stimmen | --- | --- % |
┗━ Nein-Stimmen | --- | --- % |
Bemerkungen |
1866 reichen zwei Drittel der Familienoberhäupter (caps de
casa) eine Petition für eine Reform des Wahlrechts ein.
Mit der Nova Reforma erhalten alle Familienoberhäupter
das aktive Stimmrecht ab 25 und das passive ab 30 Jahren für den Generalrat
(Consell General de les Valls).
Zusätzlich gibt es eine Asamblea Magna, die aus dem
Generalrat und zusätzlichen von den Gemeinden bestimmten Vertretern besteht.
Der Generalrat beruft sie bei Bedarf für sehr wichtige Fragen ein.
Zu Beginn der Dreissigerjahre bildet sich ein Bewegung von Jungandorranern, die u. a. das allgemeine Wahlrecht (für Männer) ab 21 Jahren und öffentliche Sitzungen des Generalrats fordert. Sie reicht dem Generalrat am eine Petition mit 231 Unterschriften ein. Er laviert zuerst und holt bei den Co-Fürsten (Bischof von Seu d'Urgell und dem französischen Präsidenten) Erkundigungen ein. Am dringt eine Gruppe von Jungandorranern in die Sitzung des Generalrats ein und zwingt ihn, ihren Forderungen zuzustimmen. Darauf beruft er zur Bestätigung auf den eine Asamblea Magna ein, an der nicht nur die Abgeordneten, sondern alle Stimmberechtigten teilnehmen können. Es handelt sich daher um eine Abstimmung in offener Versammlung. Am bestätigt der Generalrat seinen Beschluss, ohne ihn den Co-Fürsten vorzulegen. Diese strengen vor dem Gerichtshof (Tribunal de Corts) einen Prozess wegen Kompetenzüberschreitung an. Im Urteil vom (erst am veröffentlicht) löst er den Generalrat auf und weist die Co-Fürsten an, sofortige Neuwahlen auszuschreiben. Im Dekret vom legen die Co-Fürsten fest, dass das Wahlrecht auf alle Männer ausgedehnt wird. Die Altersgrenzen bleiben bestehen. Der alte Generalrat weigert sich zurückzutreten und schreibt am seinerseits Wahlen für August aus. Am marschieren französische Gendarmen ein und setzen den Generalrat ab. Die Wahlen nach dem Dekret der Co-Fürsten finden am statt. Der neue Generalrat konstituiert sich am , und die Gendarmen ziehen am ab. 1932 gibt es 535 Stimmberechtigte, und 1934 788. Der Unterschied entspricht fast genau der Anzahl Unterschriften auf der Petition von 1932. | |
Quellen |
| |
Vollständigkeit | Zahlen fehlen ganz | |
Letzte Änderung |