Albanien, 6. November 1994 : Verfassung
Gebiet | Albanien | |
┗━ Stellung | unabhängiger Staat | |
Datum | ||
Vorlage | Verfassung | |
┗━ Fragemuster | Entscheidungsfrage | |
┗━ Gesetzliche Grundlage | Plebiszit → durch Präsident → bindend → Stufe: Verfassung → Totalrevison | |
Ergebnis | verworfen | |
┗━ Mehrheiten | gültige Stimmen | |
Stimmberechtigte | 1'985'986 | |
Stimmbeteiligung | 1'676'833 | 84,43% |
Stimmen ausser Betracht | 73'958 | |
Gültige (= massgebende) Stimmen | 1'602'875 | auf die gültigen Stimmen bezogen |
┗━ Ja-Stimmen | 699'245 | 43,62% |
┗━ Nein-Stimmen | 903'630 | 56,38% |
Bemerkungen |
Nach Art. 47 der Übergangsverfassung von 1991 ist eine Zweidrittelsmehrheit im
Parlament und eine Volksabstimmung zur Verabschiedung einer neuen Verfassung
nötig. Da die regierende Demokratische Partei nach Abspaltungen nicht mehr
über diese Mehrheit verfügt, schlägt Präsident Berisha am nach Art.
28 Abs. 3 der Übergangsverfassung direkt eine Volksabstimmung vor, die das
Parlament nach Abs. 4a mit einfacher Mehrheit bewilligen soll. Es verabschiedet
ohne Quorum am ein neues Referendumsgesetz, das in Art. 5 dem
Präsidenten diese Vollmacht gibt.
Präsident Berisha setzt die Abstimmung am an. Auf Klage der Opposition entscheidet das Verfassungsgericht am , Berisha habe gemäss Art. 3 Abs. 2 der Übergangsverfassung gehandelt, wonach das Volk direkt oder das Parlament entscheide. Hauptstreitpunkte der neuen Verfassung sind die Befugnisse des Präsidenten und dass religiöse Führer mindestens 20 Jahre im Lande gelebt haben müssen. Dazu wäre ein obligatorisches Verfassungsreferendum (Art. 130) gekommen. | |
Quellen |
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Vollständigkeit | Endergebnis | |
Letzte Änderung |