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Vorarlberg (Österreich), 11. Mai 1919 : Anschluss an die Schweiz

Gebiet Vorarlberg (Österreich)
┗━ Stellung Gliedstaat (Österreich) wird Gliedstaat (Schweiz)
Datum
Vorlage Anschluss an die Schweiz
┗━ Fragemuster Entscheidungsfrage
┗━ Gesetzliche Grundlage Plebiszit → durch Parlament → ad hoc → Stufe: Selbstbestimmung
Ergebnis angenommen
┗━ Mehrheiten gültige Stimmen
Stimmberechtigte ---
Stimmbeteiligung --- --- %
Stimmen ausser Betracht ---
Gültige (= massgebende) Stimmen 59'105auf die gültigen Stimmen bezogen
┗━ Ja-Stimmen 47'727 80,74%
┗━ Nein-Stimmen 11'378 19,26%
Bemerkungen Im verhandeln die Kriegsparteien über einen Waffenstillstand. Als sich die Niederlage Österreich-Ungarns abzeichnet, bildet sich eine provisorische Vorarlberger Landesversammlung (Parlament), die am mit Bezug auf Punkt X von US-Präsident Wilsons 14-Punkte-Programm Vorarlberg für selbständig innerhalb Österreichs erklärt, um sich endgültig von Tiril zu trennen. Am ruft die provisorische Nationalversammlung in Wien die Republik Deutschösterreich aus, die sich der "Deutschen Republik" anschliessen soll.

Sofort beginnt ein Komitee, Unterschriften für einen Anschluss Vorarlbergs an die Schweiz zu sammeln; Hauptgrund ist die kritische Ernährungslage der Bevölkerung. Das Komitee legt am die Listen, die von 70% der Stimmberechtigten unterschrieben sind, dem Landesrat (Regierung) vor und fordert die Umsetzung des Bgehrens. Die Landesversammlung beschliesst am , eine Volksabstimmung gemäss der Petition abzuhalten.

Österreich und die Alliierten sind dagegen, weil sonst das angestrebte Gleichgewicht in Mitteleuropa gestört worden wäre, der Bundesrat (Schweiz) will nur mit Zustimmung Österreichs und der Alliierten verhandeln. In der Schweiz sind nur die Deutschschweizer katholischen Kreise dafür; Freisinnige, Welsche und Tessiner lehnen ab, weil ein Beitritt Vorarlbergs das Gleichgewicht der Sprachen, Religionen und Parteien verschoben hätte.

Endergebnis im Vorarlberger Tagblatt vom . Andere Zahlen lauten auf 47'208 gegen 11'248 Nein.

Die Abstimmung ist nicht illegal, weil der Vertrag von Saint-Germain, der sowohl die Aufteilung als auch den Anschluss Österreichs an ein anderes Land in Art. 88 verbietet, erst am in Kraft tritt.

Abstimmungsfrage:
"Wünscht das Vorarlberger Volk, dass der Landesrat der Schweizer Bundesregierung die Absicht des Vorarlberger Volkes, in die schweizerische Eidgenossenschaft einzutreten, bekanntgebe und mit der Bundesregierung in Verhandlungen trete?"

Quellen
Vollständigkeit Endergebnis
Letzte Änderung