Republika Srpska (Bosnien-Herzegowina), 28. August 1994 : Teilungsplan der internationalen Kontaktgruppe
Gebiet | Republika Srpska (Bosnien-Herzegowina) | |
┗━ Stellung | Gliedstaat (Bosnien-Herzegowina) | |
Datum | ||
Vorlage | Teilungsplan der internationalen Kontaktgruppe | |
┗━ Fragemuster | Entscheidungsfrage | |
┗━ Gesetzliche Grundlage | Plebiszit → durch Parlament → ad hoc → Stufe: Grundsatzentscheid Staats/Regierungsform | |
Ergebnis | verworfen | |
┗━ Mehrheiten | gültige Stimmen | |
Stimmberechtigte | 1'068'469 | |
Stimmbeteiligung | 974'712 | 91,23% |
Stimmen ausser Betracht | 5'349 | |
Gültige (= massgebende) Stimmen | 969'363 | auf die gültigen Stimmen bezogen |
┗━ Ja-Stimmen | 32'429 | 3,35% |
┗━ Nein-Stimmen | 936'934 | 96,65% |
Bemerkungen |
Im bildet sich die Internationale Kontaktgruppe (UNO, EU,
Grossbritannien, Russland, Frankreich, Deutschland) und stellt am
ihren Plan vor, Bosnien-Herzegowina in eine bosniakisch-kroatische
Föderation mit 51% und eine serbische Republik mit 49% des Gebiets
aufzuteilen. Am lehnt das Parlament der Republika Srpska den Plan ab,
(serbische Truppen kontrollieren 70% des Gebiets) und setzt auf den 27. und
eine Volksabstimmung darüber an. Der Plan wird massiv verworfen.
Endergebnis vom .
Der Bürgerkrieg geht weiter. Am bekräftigen die Ausserminister Bosniens, Kroatiens und Serbiens die Aufteilung in zwei Gebilde mit 51% und 49% des Gebiets. Im Abkommen von Dayton vom nehmen die bosnischen Serben diese Aufteilung an. Die Serbische Republik und die Föderation von Bosnien und Herzegowina bilden zwei Teilrepubliken (Entitäten) mit weitgehender Autonomie, die Zentralregierung hat nur wenige Komptetenzen. Ein "Hoher Repräsentant" der internationalen Gemeinschaft überwacht die Einhaltung des Abkommens und kann dabei auch gewählte Amtsträger entlassen, Gesetze erlassen und Behörden schaffen. | |
Quellen |
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Vollständigkeit | Endergebnis | |
Letzte Änderung |