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Republika Srpska (Bosnien-Herzegowina), 28. August 1994 : Teilungsplan der internationalen Kontaktgruppe

Gebiet Republika Srpska (Bosnien-Herzegowina)
┗━ Stellung Gliedstaat (Bosnien-Herzegowina)
Datum
Vorlage Teilungsplan der internationalen Kontaktgruppe
┗━ Fragemuster Entscheidungsfrage
┗━ Gesetzliche Grundlage Plebiszit → durch Parlament → ad hoc → Stufe: Grundsatzentscheid Staats/Regierungsform
Ergebnis verworfen
┗━ Mehrheiten gültige Stimmen
Stimmberechtigte 1'068'469
Stimmbeteiligung 974'712 91,23%
Stimmen ausser Betracht 5'349
Gültige (= massgebende) Stimmen 969'363auf die gültigen Stimmen bezogen
┗━ Ja-Stimmen 32'429 3,35%
┗━ Nein-Stimmen 936'934 96,65%
Bemerkungen Im bildet sich die Internationale Kontaktgruppe (UNO, EU, Grossbritannien, Russland, Frankreich, Deutschland) und stellt am ihren Plan vor, Bosnien-Herzegowina in eine bosniakisch-kroatische Föderation mit 51% und eine serbische Republik mit 49% des Gebiets aufzuteilen. Am lehnt das Parlament der Republika Srpska den Plan ab, (serbische Truppen kontrollieren 70% des Gebiets) und setzt auf den 27. und eine Volksabstimmung darüber an. Der Plan wird massiv verworfen. Endergebnis vom .

Der Bürgerkrieg geht weiter. Am bekräftigen die Ausserminister Bosniens, Kroatiens und Serbiens die Aufteilung in zwei Gebilde mit 51% und 49% des Gebiets. Im Abkommen von Dayton vom nehmen die bosnischen Serben diese Aufteilung an. Die Serbische Republik und die Föderation von Bosnien und Herzegowina bilden zwei Teilrepubliken (Entitäten) mit weitgehender Autonomie, die Zentralregierung hat nur wenige Komptetenzen. Ein "Hoher Repräsentant" der internationalen Gemeinschaft überwacht die Einhaltung des Abkommens und kann dabei auch gewählte Amtsträger entlassen, Gesetze erlassen und Behörden schaffen.

Quellen
Vollständigkeit Endergebnis
Letzte Änderung