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Republika Srpska (Bosnien-Herzegowina), 25. September 2016 : 9. Januar als Staatsfeiertag

Gebiet Republika Srpska (Bosnien-Herzegowina)
┗━ Stellung Gliedstaat (Bosnien-Herzegowina)
Datum
Vorlage 9. Januar als Staatsfeiertag
┗━ Fragemuster Entscheidungsfrage
┗━ Gesetzliche Grundlage Plebiszit → durch Parlament → bindend → Stufe: Gesetz
Ergebnis angenommen
┗━ Mehrheiten gültige Stimmen, 50% + 1 Stimme Mindestbeteiligung
Stimmberechtigte 1'219'399
Stimmbeteiligung 680'175 55,78%
Stimmen ausser Betracht 2'265
Gültige (= massgebende) Stimmen 679'069auf die gültigen Stimmen bezogen
┗━ Ja-Stimmen 677'771 99,81%
┗━ Nein-Stimmen 1'298 0,19%
Medien Stimmzettel
Bemerkungen Vertrag von Dayton

Anfangs 2013 klagt das bosniakische Mitglied des Staatspräsidiums vor dem Verfassungsgericht von Bosnien-Herzegowina gegen Art. 3 Bst. b des Feiertagsgesetzes der Republik Srpska (RS). Darin ist der 9. Januar als Tag der RS bezeichnet. Einerseits ist er der Jahrestag der Unabhängigkeitserklärung der ersten RS vom , andererseits der Stefanstag im orthodoxen Heiligenkalender.

Das Verfassungsgericht gibt der Klage am in Urteil U 3/13 statt, weil Art. 3 Bst. b gegen Art. I/2 und II/4 der Verfassung Bosnien-Herzegowinas verstosse, indem der 9. Januar die nichtorthodoxe Bevölkerung diskiminiere. Das Urteil erfolgt mit 5 (3 internationale und 2 bosniakische Richter) zu 3 (2 serbische und 1 kroatischer Richter) Stimmen. Es hebt den Artikel nicht direkt auf, sondern gibt den Behörden der RS ein halbes Jahr Zeit, das Feiertagsgesetz anzupassen.

Die Nationalversammlung der RS schreibt am durch Beschluss 68/16 mit 63 zu 3 Stimmen ein Plebiszit über den Staatsfeiertag aus. Das Verfassungsgericht der RS lehnt am eine Klage von bosniakischen Abgeordneten gegen die Volksabstimmung ab. Sie ziehen das Urteil vor das Verfassungsgericht von Bosnien-Herzegowina, das die Volksabstimmung am mit 7 zu 2 in Urteil U 10/16 endgültig untersagt (3 internationale und je 2 bosnische und kroatische gegen 2 serbische Richter). Die Behörden der RS führen sie dennoch durch. Endergebnis der Wahlkommission vom , der Nationalversammlung am vorgelegt.

Die Summe der gültigen und ungültigen entspricht nicht den abgegebenen Stimmen. Am hebt das Verfassungsgericht Art. 3 Bst. b auf, weil die RS das Feiertagsgesetz nicht geändert hat.

Parlamentsplebiszit nach Art. 70 Abs. 1 Z. 5 und Art. 77 der RS. Gemäss Referendumsgesetz muss für die Gültigkeit die Mehrheit der Stimmberechtigten teilnehmen. Eine Woche später, am , finden in ganz Bosnien-Herzegowina Gemeindewahlen statt.

Abstimmungsfrage:
"Sind Sie dafür, den 9. Januar als Tag der Republika Srpska zu bezeichnen und zu begehen?"

"Да ли подржавате да се 9. јануар обиљежава и слави као Дан Републике Српске?"
"Da li podržavate da se 9. januar/siječanj obilježava i slavi kao Dan Republike Srpske?"

Quellen
Vollständigkeit Endergebnis, widersprüchliche Zahlen
Letzte Änderung