Bulgarien, 8. September 1946 : Staatsform
Gebiet | Bulgarien | |
┗━ Stellung | unabhängiger Staat | |
Datum | ||
Vorlage | Staatsform | |
┗━ Fragemuster | 2 Optionen als Alternativfrage | |
┗━ Gesetzliche Grundlage | Plebiszit → durch Parlament → bindend → Stufe: Grundsatzentscheid Staats/Regierungsform | |
Ergebnis | Volksrepublik angenommen | |
┗━ Mehrheiten | gültige Stimmen | |
Stimmberechtigte | 4'509'354 | |
Stimmbeteiligung | 4'132'107 | 91,63% |
Stimmen ausser Betracht | 123'690 | |
Gültige (= massgebende) Stimmen | 4'008'417 | auf die gültigen Stimmen bezogen |
┗━ Volksrepublik | 3'833'183 | 95,63% |
┗━ Monarchie | 175'234 | 4,37% |
Bemerkungen |
Die KP-geführte Regierung lässt 1946 die Verfassung durch die Nationalversammlung
ändern, so dass Verfassungsänderungen auch durch eine Volksabstimmung erfolgen
können. Solche grundlegenden Änderungen kann aber nur eine eigens gewählte Grosse
Nationalversammlung beschliessen, die der König (aber nicht die Regentschaft,
unter der der minderjährige König steht, oder das Kabinett) einberufen muss.
Darauf setzt das Parlament eine Volksabstimmung aufgrund der geänderten Verfassung an. Am wird die Republik ausgerufen, und am finden Neuwahlen zu einer Grossen Nationalversammlung statt, die die Republik endgültig in einer neuen Verfassung festschreibt. Das Verfassungsgericht lehnt im einen Antrag des Generalstaatsanwaltes ab, über die Verfassungsmässigkeit des Referendums zu urteilen, weil es nur über ein Referendum urteilen kann, das unter der Verfassung von 1991 abgehalten worden wäre. | |
Quellen | ||
Vollständigkeit | Endergebnis | |
Letzte Änderung |