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Bulgarien, 25. Oktober 2015 : Elektronische Stimmabgabe

Gebiet Bulgarien
┗━ Stellung unabhängiger Staat
Datum
Vorlage Elektronische Stimmabgabe
┗━ Fragemuster Entscheidungsfrage
┗━ Gesetzliche Grundlage Plebiszit → durch Parlament → je nach Stimmverhalten bindend → Stufe: Gesetz → allgemeine Anregung
Ergebnis angenommen (nicht bindend)
┗━ Mehrheiten abgegebene Stimmen; nur mit Zusatzbedingung bindend: 3'500'585 Mindestbeteiligung
Stimmberechtigte 6'885'893
Stimmausweise 2'708'716
Stimmbeteiligung 2'709'210 39,34%
Gültige (= massgebende) Stimmen 2'709'210auf alle abgegebenen Stimmen bezogen
┗━ Ja-Stimmen 1'883'411 69,52%
┗━ Nein-Stimmen 704'182 25,99%
┗━ Stimmen ausser Betracht 122'339 4,52%
Medien Stimmzettel
Bemerkungen Am schlägt Staatspräsident Plewneliew dem Parlament vor, eine Volksabstimmung mit drei Fragen abzuhalten:
  • Mehrheitswahlrecht für das Parlament
  • Wahl- und Stimmpflicht
  • Elektronische Stimmabgabe
Sein Wunschdatum ist der , zusammen mit den Wahlen zum Europäischen Parlament. Das Parlament lehnt die Vorschläge ab, und Plewneliews Anhänger sammeln vom bis 561'528 Unterschriften. Die Wahlkommission entscheidet am , 108'286 der eingereichten Unterschriften seien ungültig und das Quorum von 500'000 um 46'758 Unterschriften verpasst. In der Nachsammelfrist von 30 Tagen bis zum liefert das Komitee die fehlenden Unterschriften nicht nach. Mit über 250'000 Unterschriften muss das Parlament die Vorschläge erneut behandeln, aber es lehnt sie erneut ab.

Nach den Parlamentswahl vom kommt eine Plewneliew geneigte Mehrheit an die Macht. Er bringt die drei Fragen am erneut ein. Das Parlament nimmt am nur diejenige über die elektronische Stimmabgabe mit 131 zu 41 Stimmen bei 3 Enthaltungen an; die anderen beiden erreichen eine Mehrheit, scheitern aber am absoluten Mehr der Abgeordneten. Plewneliew setzt die Abstimmung am mit Dekret Nr. 163 zusammen mit den Lokalwahlen an.

Das Parlament ändert am das Referendumsgesetz so, dass auch auch Staatsangehörige im Ausland an Referenden teilnehmen können, zudem senkt es die Hürde auf 400'000 Unterschriften.

Parlamentsplebiszit Art. 42 Abs. 2 der Verfassung und dem Referendumsgesetz von 2009. Damit das Ergebnis bindend ist, muss die absolute Mehrheit der abgegebenen Stimmen dafür sein. Weiter ist eine Beteiligung von mindestens 3'500'585 Stimmenden nötig, also soviel wie den letzten Parlamentswahlen. Da die Beteiligung 20% der Stimmberechtigten übersteigt, wird die Vorlage der Nationalversammlung zur Beratung überwiesen. Sie ist nicht an das Ergebnis gebunden, schreibt aber die elektronische Stimmabgabe am im Wahlgesetz fest.

Die Urnen sind von bis geöffnet. Endergebnis der Zentralwahlkommission vom .

Anmerkungen:

  • Gemäss den Protokollen gibt es 6'766'619 Stimmberechtigte
  • Die Anzahl Stimmausweise (2'708'716) ist kleiner als die Stimmbeteiligung (2'709'210)
  • Die Summe der Stimmzettel (2'709'932) stimmt nicht mit der Stimmbeteiligung (2'709'210) überein.

Abstimmungsfrage:
"Sind Sie dafür, aus der Ferne auf elektronischem Wege an Wahlen und Abstimmungen teilnehmen zu können?"
"Подкрепяте ли да може да се гла­сува и дистанционно по електронен път при произвеждане на изборите и референдумите?"

Quellen
Vollständigkeit Endergebnis, widersprüchliche Zahlen
Letzte Änderung