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Burundi, 28. Februar 2005 : Verfassung

Gebiet Burundi
┗━ Stellung unabhängiger Staat
Datum
Vorlage Verfassung
┗━ Fragemuster Entscheidungsfrage
┗━ Gesetzliche Grundlage Plebiszit → durch Präsident → ad hoc → Stufe: Verfassung → Totalrevison
Ergebnis angenommen
┗━ Mehrheiten abgegebene Stimmen
Stimmberechtigte 3'413'624
Stimmbeteiligung 2'851'661 83,54%
Gültige (= massgebende) Stimmen 2'851'661auf alle abgegebenen Stimmen bezogen
┗━ Ja-Stimmen 2'577'883 90,40%
┗━ Nein-Stimmen 216'060 7,58%
┗━ Stimmen ausser Betracht 57'676 2,02%
Bemerkungen Nach dem Bürgerkrieg von 1993 tritt eine Übergangsverfassung in Kraft. Die Verträge von Arusha (2000) und Pretoria (2004) legen die Grundzüge der Verfassung fest, die die Gleichberechtigung der Hutu und Tutsi garantieren soll.

Da sich das Übergangsparlament nicht einigt, erlässt Präsident Ndayizeye am ein Dekret, um die Verfassung der Volksabstimmung zu unterstellen.

Die "Commission électorale nationale indépendante" (CENI) verschiebt am und später das Abstimmungsdatum mehrfach, weil die Stimmregister unvollständig sind. Am setzt sie das Datum endgültig fest. Endergebnis des Verfassungsgerichtshofs (Cour constitutionnelle) mit Beschluss RCCB 121 vom . Die Summe der abgegebenen Stimmen beträgt 2'851'619. Die Verfassung tritt am selben Tag in Kraft.

Hauptpunkte

  • Direktwahl des Präsidenten, der erste vom Parlament mit zwei Dritteln gewählt, max. 2 Amtszeiten (Art. 96, 302)
  • Präsident ernennt alle Obergerichte, Rechnungshöfe etc. (Art. 109-114)
  • Präsident kann jede Verfassungsänderung oder anderes wichtiges Gesetz einer Volksabstimmung unterstellen (Art. 182, 275, 296)
  • 2 Vizepräsidenten: je ein Hutu / Tutsi (Art. 124)
  • Abgeordnetenkammer mit 60% Hutu, 40% Tutsi, davon mindestens 30% Frauen (Art. 164)
  • Gesetze mit Zweidrittelsmehrheit im Parlament (Art. 175)
  • Dieselbe Verteilung in den Staatsbetrieben (Art. 143)
  • Senat mit je 2 Sitzen der 17 Provinzen aus verschiedenen Völkern (Art. 180)
  • Beschlüsse mit Zweidrittelsmehrheit (Art. 186)
  • Militär und Sicherheit: bis auf weiteres halbe-halbe (Art. 258)
  • Monarchie kann mit Volksabstimmung wieder eingeführt werden (Art. 4)
  • Gebietsabtretungen erfordern ein Referendum (Art. 295)
Quellen
Vollständigkeit Endergebnis, widersprüchliche Zahlen
Letzte Änderung