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Weissrussland (Belarus), 27. Februar 2022 : Verfassungsreform

Gebiet Weissrussland (Belarus)
┗━ Stellung unabhängiger Staat
Datum
Vorlage Verfassungsreform
┗━ Fragemuster Entscheidungsfrage
┗━ Gesetzliche Grundlage Obligatorisches Referendum → durch Präsident → bindend → Stufe: Verfassung → Partialrevision (Paket)
Ergebnis angenommen
┗━ Mehrheiten 50% + 1 der Stimmberechtigten
Stimmberechtigte 6'815'667
Stimmbeteiligung 5'359'403 78,63%
Gültige (= massgebende) Stimmen 5'359'403auf alle Stimmberechtigten bezogen
┗━ Ja-Stimmen 4'440'830 65,16%
┗━ Nein-Stimmen 684'946 10,05%
┗━ Stimmen ausser Betracht 233'627 3,43%
┗━ Nicht teilgenommen 1'456'264 21,37%
Medien Stimmzettel
Bemerkungen Nach der Wahl zu seiner sechsten Amtszeit am lässt Präsident Lukaschenka, offiziell mit 80% der Stimmen gewählt, Proteste der Opposition wegen Wahlfälschung unterdrücken, verspricht aber am eine Verfassungsreform mit Volksabstimmung.

Am unterschreibt Lukaschenka Dekret Nr. 492/2020, um die "6. Allweissrussische Volksversammlung" mit 2700 ernannten Abgeordneten einzuberufen, die am 10./ Vorschäge für die Verfassungsreform berät. Für diese Versammlung gibt es keine echte Rechtsgrundlage, sie hat nur beratenden Charakter. Am setzt Lukaschenka eine 36-köpfige Kommission ein, die ihren Abschlussbericht am dem Präsidenten übergibt.

Die Regierung veröffentlicht am erstmals die vollständige Reform, über die vom bis eine "Volksdiskussion" stattfindet. Lukaschenka legt am mit Dekret Nr. 14/2022 den endgültigen Inhalt und das Abstimmungsdatum fest. Insgesamt werden 83 Artikel geändert, 11 Artikel und ein Kapitel hinzugefügt. Die Reform tritt 10 Tage nach der Veröffentlichung des Endergebnisses in Kraft.

Die Anforderungen für Präsidentschaftskandidaten werden verschärft, auch geniesst er nach dem Rücktritt lebenslange Immunität. Die im eingeführte unbeschränkte Wiederwahl wird zugunsten der früheren Beschränkung auf zwei Amtszeiten zu 5 Jahren zurückgenommen, aber ohne Rückwirkung. Lukaschenka könnte daher 2025 und 2030 nochmals antreten.

Die "Allweissrussische Volksversammlung" erhält Verfassungsrang und übernimmt Funktionen eines Zweitparlaments. Der Präsident gehört ihr ex officio an und könnte sich zum Vorsitzenden desjenigen Organs wählen lassen, das ihn allein absetzen kann; auch nach seinem Rücktritt wäre das möglich.

Obligatorisches Verfassungsreferendum nach Art. 140, da Kapitel I, II, IV und VIII nur mit einem Referendum geändert werden können, wenn die Mehrheit der Stimmberechtigten zustimmt. Der Präsident setzt es nach Art. 73, Art. 74 Abs. 1 und Art. 84 Z. 1 aus eigener Initiative an. Staatsangehörige im Ausland können im Gegensatz zu früheren Urnengängen nicht teilnehmen. Die vorzeitige Stimmabgabe ist vom 22. bis möglich, daran nehmen 42,93% der Stimmberechtigten teil. Die Urnen sind von bis geöffnet. Endergebnis der Zentralwahlkommission vom . Am folgenden Tag setzt Lukaschenka die Reform per Dekret auf dem in Kraft.

Abstimmungsfrage (auf weissrussisch und russisch):
"Ці прымаеце Вы змены і дапаўненні Канстытуцыі Рэспублікі Беларусь?"
"Принимаете ли Вы изменения и дополнения Конституции Республики Беларусь?"
"Befürworten Sie die Änderungen und Ergänzungen der Verfassung der Republik Weissrussland?"

Hauptpunkte

  • Präsident
    • zwei Amtszeiten (statt unbegrenzt) zu 5 Jahren (keine Rückwirkung)
    • Mindestalter 40 (statt 35) Jahre
    • 20 (statt 10) Jahre ununterbrochener Aufenthalt im Land --- statt 10 ZZZZZ
    • keine doppelte Staatsangehörigkeit oder Niederlassung im Ausland
    • lebenslange Immunität für Amtshandlungen
  • Allweissrussische Volksversammlung
    • Bezeichnung als oberste Vertretung der Republik
    • 1200 Mitglieder, 5 Jahre Amtszeit, Wahlverfahren auf Gesetzesstufe geregelt
    • Präsident und Expräsidenten ex officio Mitglied
    • Abgeordnete aus Legislative, Exekutive, Justiz, Lokalräten und Zivilgesellschaft
    • bestimmt Grundsätze der Innen-, Aussen, Wirtschafts- und Sicherheitspolitik
    • schlägt Gesetze, Verfassungsreformen und Referenden vor
    • entscheidet über Rechtmässigkeit von Wahlen
    • kann Präsidenten absetzen (statt Parlament)
    • befindet auf Antrag des Präsidenten über Militäreinsätze im Ausland
    • wählt höchste Gerichte und die Zentralwahlkommission (statt dem Rat der Republik)
    • verhängt Ausnahmezustand und Kriegsrecht
    • kassiert Beschlüsse anderer Behörden, die die staatliche Sicherheit verletzen
  • Parlament mit 5 (statt 4) Jahren Amtszeit
  • vorzeitige Auflösung nicht mehr möglich (statt im zweiten und dritten Jahr)
  • militärisches Aggressionsverbot gegen andere Länder (statt Neutralität und Atomwaffenfreiheit)
  • Patriotismus und positive Haltung zu Staat und Gesellschaft als Bürgerpflicht
  • Regierung muss Erinnerung an der 2. Weltkrieg pflegen
  • Konzept des Endes (statt des Verlusts) der Staatsangehörigkeit
  • Verbot der Wahlfinanzierung aus dem Ausland
  • Ehe nur zwischen Frau und Mann
  • Verfassungsreferendum durch Mehrheit der Stimmenden (statt Stimmberechtigten)
Quellen
Vollständigkeit Endergebnis
Letzte Änderung