Weissrussland (Belarus), 27. Februar 2022 : Verfassungsreform
Gebiet | Weissrussland (Belarus) | |
┗━ Stellung | unabhängiger Staat | |
Datum | ||
Vorlage | Verfassungsreform | |
┗━ Fragemuster | Entscheidungsfrage | |
┗━ Gesetzliche Grundlage | Obligatorisches Referendum → durch Präsident → bindend → Stufe: Verfassung → Partialrevision (Paket) | |
Ergebnis | angenommen | |
┗━ Mehrheiten | 50% + 1 der Stimmberechtigten | |
Stimmberechtigte | 6'815'667 | |
Stimmbeteiligung | 5'359'403 | 78,63% |
Gültige (= massgebende) Stimmen | 5'359'403 | auf alle Stimmberechtigten bezogen |
┗━ Ja-Stimmen | 4'440'830 | 65,16% |
┗━ Nein-Stimmen | 684'946 | 10,05% |
┗━ Stimmen ausser Betracht | 233'627 | 3,43% |
┗━ Nicht teilgenommen | 1'456'264 | 21,37% |
Medien | Stimmzettel | |
Bemerkungen |
Nach der Wahl zu seiner sechsten Amtszeit am lässt Präsident
Lukaschenka, offiziell mit 80% der Stimmen gewählt, Proteste der Opposition
wegen Wahlfälschung unterdrücken, verspricht aber am eine
Verfassungsreform mit Volksabstimmung.
Am unterschreibt Lukaschenka Dekret Nr. 492/2020, um die "6. Allweissrussische Volksversammlung" mit 2700 ernannten Abgeordneten einzuberufen, die am 10./ Vorschäge für die Verfassungsreform berät. Für diese Versammlung gibt es keine echte Rechtsgrundlage, sie hat nur beratenden Charakter. Am setzt Lukaschenka eine 36-köpfige Kommission ein, die ihren Abschlussbericht am dem Präsidenten übergibt. Die Regierung veröffentlicht am erstmals die vollständige Reform, über die vom bis eine "Volksdiskussion" stattfindet. Lukaschenka legt am mit Dekret Nr. 14/2022 den endgültigen Inhalt und das Abstimmungsdatum fest. Insgesamt werden 83 Artikel geändert, 11 Artikel und ein Kapitel hinzugefügt. Die Reform tritt 10 Tage nach der Veröffentlichung des Endergebnisses in Kraft. Die Anforderungen für Präsidentschaftskandidaten werden verschärft, auch geniesst er nach dem Rücktritt lebenslange Immunität. Die im eingeführte unbeschränkte Wiederwahl wird zugunsten der früheren Beschränkung auf zwei Amtszeiten zu 5 Jahren zurückgenommen, aber ohne Rückwirkung. Lukaschenka könnte daher 2025 und 2030 nochmals antreten. Die "Allweissrussische Volksversammlung" erhält Verfassungsrang und übernimmt Funktionen eines Zweitparlaments. Der Präsident gehört ihr ex officio an und könnte sich zum Vorsitzenden desjenigen Organs wählen lassen, das ihn allein absetzen kann; auch nach seinem Rücktritt wäre das möglich. Obligatorisches Verfassungsreferendum nach Art. 140, da Kapitel I, II, IV und VIII nur mit einem Referendum geändert werden können, wenn die Mehrheit der Stimmberechtigten zustimmt. Der Präsident setzt es nach Art. 73, Art. 74 Abs. 1 und Art. 84 Z. 1 aus eigener Initiative an. Staatsangehörige im Ausland können im Gegensatz zu früheren Urnengängen nicht teilnehmen. Die vorzeitige Stimmabgabe ist vom 22. bis möglich, daran nehmen 42,93% der Stimmberechtigten teil. Die Urnen sind von bis geöffnet. Endergebnis der Zentralwahlkommission vom . Am folgenden Tag setzt Lukaschenka die Reform per Dekret auf dem in Kraft.
Abstimmungsfrage (auf weissrussisch und russisch): Hauptpunkte
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Quellen | ||
Vollständigkeit | Endergebnis | |
Letzte Änderung |