Titel: Totalrevision vom 12.
Geänderte Artikel: Art. 1-114 und ÜBst. Art. 1-7
Ergebnis: Die Vorlage wurde angenommen
Die Summen der Ja- und Nein-Stimmen beziehen sich nur auf Stände mit Urnenabstimmung. Die Tagsatzung setzt sie am mit 16 2/2 zu 3 4/2 Stimmen in Kraft und löst sich am auf.
Das genaue Datum der Abstimmung ist unbekannt. Das Verfahren war nicht einheitlich. Nach heute geltender Ordnung (vgl. Art. 123 Abs. 3 BV) stimmten nur 14 Voll- und 2 Halbkantone ab. In Freiburg entschieden der Grosse Rat, in Graubünden die Komitialstimmen, in den Kantonen Uri, Ob- und Nidwalden, Glarus, Appenzell Ausserrhoden und Appenzell Innerrhoden die Landsgemeinde (vgl. BBl 1879 I 426f). Die Zahl der gültigen, der Ja- und Nein-Stimmen bezieht sich nur auf die 14 Ganz- und die 2 Halbkantone.; Vor der Existenz des Bundesstaates, daher keine existierenden Departemente.
Kantonsergebnisse
Kantonale Anmerkungen:
ZH:
Volksabstimmung am ; Beteiligung 47%
BE:
Volksabstimmung am ; Beteiligung 19%
LU:
Volksabstimmung am ; Stimmberechtigte: 27011; Beteiligung 62%; Nichtstimmende gelten als Ja, sonst wäre sie mit 5484 zu 11121 Stimmen verworfen worden.
UR:
Landsgemeinde am , verworfen mit ca. 200 zu 1200 Stimmen; Beteiligung 31%
SZ:
Volksabstimmung am ; Beteiligung 38%
OW:
Landsgemeinde am , verworfen mit ca. 100 zu 2900 Stimmen; Beteiligung 86%
NW:
Landsgemeinde am , verworfen mit ca. 300 zu 1500 Stimmen; Beteiligung 64%
GL:
Landsgemeinde am , angenommen mit ca. 4000 gegen 1 Stimme; Beteiligung 53%
ZG:
Volksabstimmung am ; Beteiligung 65%
FR:
Keine Volksabstimmung; der Grosse Rat nimmt sie am mit 51 zu 6 Stimmen an.
SO:
Volksabstimmung am ; Stimmberechtigte: 15011; Beteiligung 50%
BS:
Volksabstimmung am ; Stimmberechtigte: 2689; Beteiligung 58%
BL:
Volksabstimmung am ; Beteiligung 50%; an der Tagsatzung enthält sich der Gesandte mangels Instuktionen.
SH:
Volksabstimmung am ; Beteiligung 88% (Stimmpflicht)
AR:
Landsgemeinde am , angenommen mit ca. 7000 gegen 2000 Stimmen; Beteiligung 83%
AI:
Landsgemeinde am , verworfen mit ca. 100 zu 1300 Stimmen; Beteiligung 39%
SG:
Volksabstimmung am ; Beteiligung 75% (Stimmpflicht)
GR:
Keine direkte Volksabstimmung; die Gerichtsgemeinden nehmen sie am mit 54 zu 12 Repräsentanzstimmen an.
AG:
Volksabstimmung am ; Beteiligung 75% (Stimmpflicht)
TG:
Volksabstimmung am ; Stimmberechtigte: 20643; Beteiligung 75% (Stimmpflicht)
TI:
Volksabstimmung am ; Beteiligung 28%; der Gesandte an der Tagsatzung nimmt sie dennoch an.
VD:
Volksabstimmung am ; Beteiligung 49%
VS:
Volksabstimmung am ; Beteiligung 34%; der Gesandte an der Tagsatzung nimmt sie dennoch an.