Schweiz, 25. Oktober 1885 : Bundesrecht über die Fabrikation und den Verkauf gebrannter Wasser
Gebiet | Schweiz | |
┗━ Stellung | unabhängiger Staat | |
Datum | ||
Vorlage | Bundesrecht über die Fabrikation und den Verkauf gebrannter Wasser | |
┗━ Fragemuster | Entscheidungsfrage | |
┗━ Gesetzliche Grundlage | Obligatorisches Referendum → durch Parlament → bindend → Stufe: Verfassung → Partialrevision (Einzelthema) | |
Ergebnis | angenommen | |
┗━ Mehrheiten | Volksmehr (gültige Stimmen), Ständemehr (Kantonsmehr) | |
Stimmberechtigte | 641'689 | |
Stimmbeteiligung | 387'713 | 60,42% |
Stimmen ausser Betracht | --- | |
┗━ Leere Stimmen | --- | |
┗━ Ungültige Stimmen | --- | |
Gültige (= massgebende) Stimmen | 387'713 | auf die gültigen Stimmen bezogen |
┗━ Ja-Stimmen | 230'250 | 59,39% |
┗━ Nein-Stimmen | 157'463 | 40,61% |
Stände (Kantone) | 19 6/2 (= 22,0) | |
┗━ Annehmende Stände | 13 4/2 (= 15,0) | |
┗━ Verwerfende Stände | 6 2/2 (= 7,0) | |
Bemerkungen | Titel: Bundesbeschluss betreffend teilweise Aenderung der Bundesverfassung der schweizerischen Eidgenossenschaft (Wirtschaftswesen und Alkoholfrage) Geänderte Artikel: Änderung der Art. 31 und 32bis BV und Aufnahme eines Art. 6 ÜBest. BV Ergebnis: Die Vorlage wurde angenommen Verlauf: : Botschaft des Bundesrats (BBl 1884 IV 369) : Beschluss des Parlaments (BBl 1885 III 477) : Inkrafttreten (AS VIII 349) Keine genauen Angaben zu den eingelangten Stimmzetteln. Immerhin stellte der Bundesrat fest: 'In der That hat an der Abstimmung vom 25. Oktober eine grössere Anzahl gültig Stimmender theilgenommen, nämlich 387713, als an irgend einer der seit 1874 stattgehabten Verfassungsabstimmungen. Wenn wir sagen, gültig Stimmender, so geschieht dies desswegen, weil wir die Zahl derjenigen, welche sich an der letzten Abstimmung überhaupt betheiligt haben, nicht genau angeben können. Es will nämlich, trotzdem seit Jahren darauf hingearbeitet wird, noch immer nicht gelingen, über diejenigen Beziehungen, welche für die Referendumsstatistik von Interesse sein mögen, allseitig erschöpfende Angaben zu erhalten. Noch immer gibt es Kantone, welche die Gesammtzahl ihrer Stimmberechtigten zu einer gegebenen Zeit nicht mittheilen, vielleicht auch mitzutheilen nicht im Stande sind; gibt es ferner Kantone, welche weder die Gesammtzahl der Stimmenden, noch auch die Zahl der leeren oder ungültigen Stimmkarten anführen, während, wenn wenigstens das Letztere geschähe, die Gesammtzahl der Votanten sich durch Addition mit der Zahl der gültig abgegebenen Stimmen unschwer ermitteln liesse.' Insgesamt wurden 763'382 Stimmzettel versandt, nämlich 525650 deutsche, 190462 französische und 47270 italienische. Kantonsergebnisse
Kantonale Anmerkungen: | |
Quellen |
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Vollständigkeit | Endergebnis | |
Letzte Änderung |