Kuba, 25. September 2022 : Familienrecht
Gebiet | Kuba | |
┗━ Stellung | unabhängiger Staat | |
Datum | ||
Vorlage | Familienrecht | |
┗━ Fragemuster | Entscheidungsfrage | |
┗━ Gesetzliche Grundlage | Obligatorisches Referendum → durch Parlament → bindend → Stufe: Familienrecht → Partialrevision (Einzelthema) | |
Ergebnis | angenommen | |
┗━ Mehrheiten | gültige Stimmen | |
Stimmberechtigte | 8'457'978 | |
Stimmbeteiligung | 6'269'427 | 74,12% |
Stimmen ausser Betracht | 360'042 | |
Gültige (= massgebende) Stimmen | 5'909'385 | auf die gültigen Stimmen bezogen |
┗━ Ja-Stimmen | 3'950'288 | 66,85% |
┗━ Nein-Stimmen | 1'959'097 | 33,15% |
Medien | Stimmzettel | |
Bemerkungen |
Vorgeschichte siehe .
Bis zur neuen Verfassung von 2020 ist die Ehe als Verbindung zwischen Frau und Mann definiert. Im Rahmen der Vorbereitungen zur neuen Verfassung schlägt die Regierung am vor, die Ehe als "Verbindung zweier Personen" (unión entre dos personas) zu bezeichnen. Im Rahmen der Vernehmlassung (consulta popular) vom bis zeichnet sich eine konservative Opposition, v. a. der Kirchen, ab. Um die Verfassung als Ganzes nicht zu gefährden, beschliesst die zuständige Kommission am , die Ehe in Art. 82 nur als "juristische Institution" (El matrimonio es una institución social y jurídica.) zu bezeichnen und dem Familienrecht als Gesetz die Ausgestaltung zu überlassen. Übergangsbestimmung 11 fordert vom Familienrecht, das es die Ehe ausdrücklich definieren muss, dazu eine weitere Vernehmlassung mit Volksabstimmung. Der Prozess soll zwei Jahre nach dem Inkrafttreten der Verfassung beginnen. Am setzt der Staatsrat eine Kommission mit 31 Mitgliedern ein, die ein Vorprojekt erarbeitet. Der Entwurf der Regierung vom definiert die Ehe als "Verbindung zweier Personen" (Art. 61) und lässt Adoptionen durch gleichgeschlechtliche Paare (Art. 30 und 31) zu. Dazu ist die Leihmutterschaft (gestación solidaria) unter Bedingungen zulässig (Art. 130 bis 135). In der Vernehmlassung vom bis taucht auch die Forderung auf, auf die Volksabstimmung zu verzichten, da es sich um Menschenrechte handle. In 79'000 Versammlungen mit 336'595 Eingaben und Meinungen sind 61,96% positiv. Am formuliert die Kommission einen ersten Entwurf. Die Regierung legt am den endgültigen Entwurf dem Parlament vor, der die gleichgeschlechtliche Ehe und Adoption enthält. Am nimmt das Parlament den Entwurf ohne Gegenstimmen als Gesetz Nr. 156/2022 (Código de las Familias) an und legt das Abstimmungsdatum auf Antrag des Staatsrats fest. Der Entwurf wird erst am in der Gaceta Oficial veröffentlicht. Obligatorisches Referendum für das Familienrecht gemäss Übergangsbestimmung 11 der Verfassung. Zur Annahme ist die Mehrheit der gültigen Stimmen nötig. Stimmrecht ab 16 Jahren, im Ausland findet die Abstimmung schon am statt. Die Urnen sind von bis geöffnet. Die Wahlommission erklärt die Vorlage am als angenommen, gibt das Endergebnis aber erst am bekannt. Die Wahlkommission gibt am ein vorläufiges Endergebnis bekannt. Parlamentspräsident Lazo und Staatspräsident Díaz-Canel unterzeichnen das Gesetz am selben Tag, also noch vor Bekanntgabe des Endergebnisses. Es tritt am folgenden Tag mit der Veröffentlichung in der Gaceta Oficial in Kraft.
Abstimmungsfrage: | |
Quellen |
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Vollständigkeit | Endergebnis | |
Letzte Änderung |