Volksbegehren nach Art. 73 Abs. 3 der Verfassung durch die DNVP und die
Frontkämpferorganisation 'Stahlhelm'. Notwendig sind 10% der Stimmberechtigten;
Sammelfrist vom 16. bis ; mit 4'135'300 von 41'278'897 Stimmberechtigten
(10,02%) knapp zustande gekommen.
Gesetzesartikel
Nichtanerkennung der Kriegsschuld
Ausserkraftsetzung des entsprechenden Artikels 231 im Versailler Vertrag
Verweigerung neuer Reparationsverpflichtungen
Zuchthausstrafen für Amtsträger, die gegen Punkt 3 handeln
Die Reichsregierung erklärt am , zur Annahme des Gesetzesentwurfes
sei nach Art. 76 Abs. 1 der Verfassung die Mehrheit der Stimmberechtigten
nötig, weil das Gesetz Teile der Verfassung ändere.
Der Reichstag lehnt am den Entwurf ab, daher kommt es zu einer
Volksabstimmung. Er ratifiziert den Young-Plan am mit 270 zu 192
Stimmen.
Abstimmungsfrage:
"Soll der im Volksbegehren verlangte Entwurf eines 'Gesetzes gegen die
Versklavung des Deutschen Volkes' Gesetz werden?
Ja [_] Nein [_]"