Saarland, 23. Oktober 1955 : Saarlandstatut
Gebiet | Saarland | |
┗━ Stellung | bleibt Treuhand-/Mandatsgebiet (Frankreich), wird nicht Spezialgebiet (Europäisches Statut) | |
Datum | ||
Vorlage | Saarlandstatut | |
┗━ Fragemuster | Entscheidungsfrage | |
┗━ Gesetzliche Grundlage | Obligatorisches Referendum → durch Frankreich/BRD → bindend → Stufe: Selbstbestimmung | |
Ergebnis | verworfen | |
┗━ Mehrheiten | gültige Stimmen | |
Stimmberechtigte | 663'811 | |
Stimmbeteiligung | 641'145 | 96,70% |
Stimmen ausser Betracht | 15'742 | |
Gültige (= massgebende) Stimmen | 625'403 | auf die gültigen Stimmen bezogen |
┗━ Ja-Stimmen | 201'982 | 32,30% |
┗━ Nein-Stimmen | 423'421 | 67,70% |
Medien | Stimmzettel | |
Bemerkungen |
Nach dem Zweiten Weltkrieg wird das Saargebiet aus der amerikanischen Besatzungszone
gelöst und wirtschaftlich an Frankreich angeschlossen. Am verabschiedet
eine Verfassunggebende Versammlung eine neue Landesverfassung. Nach Verhandlungen
unterzeichnen Frankreich und die BRD am Verträge zum Europäischen Statut
für das Saarland, das die Unterstellung unter einen Kommissar der Westeuropäischen
Union und in Art. I eine bindende Volksabstimmung vorsieht.
Am verabschiedet der Landtag in dritter Lesung das Gesetz zur Durchführung der Volksbefragung über das Statut. Da die Verträge keine Bestimmungen bei einer Ablehnung des Statuts enthalten, einigen sich Frankreich und BRD am die Eingliederung des Saargebiets als Bundesland in die BRD per . Der saarländische Landtag stimmt dem am zu. Die wirtschaftliche Eingliederung ist erst mit der Einführung der Deutschen Mark am abgeschlossen.
Abstimmungsfrage: | |
Quellen |
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Vollständigkeit | Endergebnis | |
Letzte Änderung |