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Dänemark, 28. Mai 1953 : Verfassungsreform

Gebiet Dänemark
┗━ Stellung unabhängiger Staat
Datum
Vorlage Verfassungsreform
┗━ Fragemuster Entscheidungsfrage
┗━ Gesetzliche Grundlage Obligatorisches Referendum → durch Parlament → bindend → Stufe: Verfassung → Partialrevision (Paket)
Ergebnis angenommen
┗━ Mehrheiten gültige Stimmen, 45% der Stimmberechtigten
Stimmberechtigte 2'585'100
Stimmbeteiligung 1'527'658 59,10%
Stimmen ausser Betracht 25'231
Gültige (= massgebende) Stimmen 1'502'427auf die gültigen Stimmen bezogen
┗━ Ja-Stimmen 1'183'292 78,76%
┗━ Nein-Stimmen 319'135 21,24%
Bemerkungen Nach dem zweiten Weltkrieg will der Reichstag erneute die Verfassung ändern. Für das Wahlalter wird eine separate Vorlage beschlossen, die nur die Wahl zwischen 23 und 21 Jahren lässt (bisher 25 Jahre).

Obligatorisches Verfassungsreferendum nach Art. 94 der Verfassung von 1920. Zur Annahme der Verfassungsreform müssen mindestens 45% der Wahlberechtigten dafür sein (knapp erfüllt mit 45,77%).

Hauptpunkte

  • Abschaffung der 2. Kammer (Landsting)
  • Vergrösserung des Folketings auf 179 Sitze
  • Beschränkte weibliche Erbfolge
  • Grönland wird Provinz
  • Souveränitätsübertragung durch eine Mehrheit von fünf Sechsteln im Folketing oder Volksabstimmung, Nein-Mehrheit muss mindestens 30% der Stimmberechtigten ausmachen (Art. 20, Art. 42 Abs. 5)
  • Obligatorisches Wahlaltersreferendum, Nein-Mehrheit muss mindestens 30% der Stimmberechtigten ausmachen (Art. 29, Art. 42 Abs. 5)
  • Behördenreferendum durch ein Drittel des Folketing gegen Gesetze (nicht alle) innert 3 Tagen nach Verabschiedung, Nein-Mehrheit muss mindestens 30% der Stimmberechtigten ausmachen (Art. 42)
  • Obligatorisches Verfassungsreferendum, Ja-Mehrheit muss mindestens 40% der Stimmberechtigten ausmachen (Art. 88)
Gleichzeitig mit
Quellen
Vollständigkeit Endergebnis
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