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Dänemark, 25. Mai 2014 : Beitritt zum Europäischen Patentgerichtshof

Gebiet Dänemark
┗━ Stellung unabhängiger Staat
Datum
Vorlage Beitritt zum Europäischen Patentgerichtshof
┗━ Fragemuster Entscheidungsfrage
┗━ Gesetzliche Grundlage Obligatorisches Referendum → durch Parlament → bindend → Stufe: Vollmachtenübertragung
Ergebnis angenommen
┗━ Mehrheiten gültige Stimmen, 30% der Stimmberechtigten zur Ablehnung
Stimmberechtigte 4'124'696
Stimmbeteiligung 2'303'783 55,85%
Stimmen ausser Betracht 83'879
┗━ Leere Stimmen 77'722
┗━ Ungültige Stimmen 6'157
Gültige (= massgebende) Stimmen 2'219'904auf die gültigen Stimmen bezogen
┗━ Ja-Stimmen 1'386'881 62,47%
┗━ Nein-Stimmen 833'023 37,53%
Bemerkungen Das Europäische Patentamt ist keine Behörde der Europäischen Union, sondern das ausführende Organ der Europäischen Patentorganisation, einer eigenen internationalen Organisation. Da sich Dänemark auch dem Patentgerichtshof unterstellen will, bedeutet dies eine Souveränitätsabtretung, die eine Mehrheit von fünf Sechsteln im Folketing (150 von 179) oder eine Volksabstimmung benötigt.

Die Regierung bringt das Gesetz am im Parlament ein, aber die Parteien Einheitsliste und Dänische Volkspartei sprechen sich am degegen aus. Somit ist eine Volksabstimmung nötig. Das Parlament stimmt am in dritten Lesung mit 90 zu 21 Stimmen zu. Endergebnis vom .

Obligatorisches Referendum nach Art. 20 Abs. 2 der Verfassung, da die Mehrheit von fünf Sechsteln im Folketing nicht erreicht wurde. Nach Art. 42 Abs. 5 der Verfassung ist ein Nein bindend, wenn es mindestens 30% der Stimmberechtigten ausmacht.

Quellen
Vollständigkeit Endergebnis
Letzte Änderung