Dänemark, 25. Mai 2014 : Beitritt zum Europäischen Patentgerichtshof
Gebiet | Dänemark | |
┗━ Stellung | unabhängiger Staat | |
Datum | ||
Vorlage | Beitritt zum Europäischen Patentgerichtshof | |
┗━ Fragemuster | Entscheidungsfrage | |
┗━ Gesetzliche Grundlage | Obligatorisches Referendum → durch Parlament → bindend → Stufe: Vollmachtenübertragung | |
Ergebnis | angenommen | |
┗━ Mehrheiten | gültige Stimmen, 30% der Stimmberechtigten zur Ablehnung | |
Stimmberechtigte | 4'124'696 | |
Stimmbeteiligung | 2'303'783 | 55,85% |
Stimmen ausser Betracht | 83'879 | |
┗━ Leere Stimmen | 77'722 | |
┗━ Ungültige Stimmen | 6'157 | |
Gültige (= massgebende) Stimmen | 2'219'904 | auf die gültigen Stimmen bezogen |
┗━ Ja-Stimmen | 1'386'881 | 62,47% |
┗━ Nein-Stimmen | 833'023 | 37,53% |
Bemerkungen |
Das Europäische Patentamt ist keine Behörde der Europäischen Union, sondern das
ausführende Organ der Europäischen Patentorganisation, einer eigenen internationalen
Organisation. Da sich Dänemark auch dem Patentgerichtshof unterstellen will,
bedeutet dies eine Souveränitätsabtretung, die eine Mehrheit von fünf
Sechsteln im Folketing (150 von 179) oder eine Volksabstimmung benötigt.
Die Regierung bringt das Gesetz am im Parlament ein, aber die Parteien Einheitsliste und Dänische Volkspartei sprechen sich am degegen aus. Somit ist eine Volksabstimmung nötig. Das Parlament stimmt am in dritten Lesung mit 90 zu 21 Stimmen zu. Endergebnis vom . Obligatorisches Referendum nach Art. 20 Abs. 2 der Verfassung, da die Mehrheit von fünf Sechsteln im Folketing nicht erreicht wurde. Nach Art. 42 Abs. 5 der Verfassung ist ein Nein bindend, wenn es mindestens 30% der Stimmberechtigten ausmacht. | |
Quellen |
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Vollständigkeit | Endergebnis | |
Letzte Änderung |